Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon viel recherchiert, bisher aber noch keine klare Antwort gefunden. Ich hoffe, Sie können weiterhelfen: Mein Mann und ich planen im Anschluss an den 14-monatigen Elterngeldbezug auch den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Mein Mann wird dabei 32 Wochenstunden in Elternzeit, ich 30 Wochenstunden in Elternzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber führt Gleitzeitkonten, d.h. Ich kann Gleitzeit - keine Überstunden - bis zu einem gewissen Stundenrahmen aufbauen. Wie verhält es sich nun, wenn ich in einem Monat, in dem wir den Partnerschaftsbonus beziehen, Gleitzeit aufbaue? Erhöht das meine durchschnittliche Arbeitszeit im Sinne von Paragraph 4b Abs. 1 BEEG? Falls ja, würden wir den Partnerschaftsbonus weiterhin erhalten, sofern ich damit durchschnittlich 32 Stunden nicht übersteige?  Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!