Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?

Frage: Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?

Ama25

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon viel recherchiert, bisher aber noch keine klare Antwort gefunden. Ich hoffe, Sie können weiterhelfen: Mein Mann und ich planen im Anschluss an den 14-monatigen Elterngeldbezug auch den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Mein Mann wird dabei 32 Wochenstunden in Elternzeit, ich 30 Wochenstunden in Elternzeit arbeiten. Mein Arbeitgeber führt Gleitzeitkonten, d.h. Ich kann Gleitzeit - keine Überstunden - bis zu einem gewissen Stundenrahmen aufbauen. Wie verhält es sich nun, wenn ich in einem Monat, in dem wir den Partnerschaftsbonus beziehen, Gleitzeit aufbaue? Erhöht das meine durchschnittliche Arbeitszeit im Sinne von Paragraph 4b Abs. 1 BEEG? Falls ja, würden wir den Partnerschaftsbonus weiterhin erhalten, sofern ich damit durchschnittlich 32 Stunden nicht übersteige?  Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  entscheidend sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden.  Liebe Grüße,  NB 


Dojii

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Das Ministerium gibt in seinem Richtlinien zu BEEG eindeutig an, dass es auf die tatsächlich geleisteten Stunden ankommt: "Maßgeblich sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Überstunden sind genauso zu berücksichtigen wie eventuelle Unterstunden." Gleitzeitguthaben kann also bspw. nicht genutzt werden, um deine Stunden zu "erhöhen", wenn du in diesem Lebensmonat tatsächlich aktiv zu wenig gearbeitet hättest.  Arbeitest du mehr als 32h spielt es auch keine Rolle, dass dieses Plus auf dein Gleitzeitkonto gebucht, aber nicht bezahlt wird. Zu viel gearbeitet ist zu viel gearbeitet.  Kur gesagt: Gleitzeitkonten können während der PB-Monate nicht genutzt werden, um deine geleisteten Stunden "künstlich" zu erhöhen oder zu verringern.  Es wird geprüft, wie viel du aktiv und tatsächlich gearbeitet hast, nur das zählt.  Arbeitest du in einer Woche des Lebensmonats zu viel oder zu wenig, kannst du das noch im selben (!) Lebensmonat ausgleichen, damit du im Schnitt bei max. 32h liegst - das hat aber nix mit Gleitzeit zu tun, das kann jeder machen. 


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