Anna07
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Hochrisikoschwangerschaft und beziehe Arbeitslosengeld l. Ich habe heute von der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Werde ich weiterhin das Arbeitslosengeld l bekommen oder muss ich einen Antrag auf das Krankengeld bei der Krankenkasse stellen?
Hallo, das ist ganz schwierig. Arbeitslosengeld I werden Sie nicht weiter erhalten, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Krankengeld werden Sie nicht erhalten weil Sie ja nicht krank sind. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Nein. Das Beschäftigungsverbot war eine schlechte Idee!! Du wirst keinerlei Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten. Stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Und die Krankenkasse wird auch kein Krankengeld zahlen, weil ja nicht krank im Sinne des Gesetz. Lass sofort das BV in eine AU umstellen. Dann zahlt die Agentur für 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach die Krankenkasse Krankengeld. Für das Elterngeld gibt es aber in allen Fällen nur den Mindestsatz
misses-cat
Das ist das dümmste was du machen kannst dieses BV abgeben, ALG1 wird es nicht geben weil du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehst und die Krankenkassen weigern sich im BV Krankengeld zu zahlen. Dein Frauenarzt soll dich halt bis zum Mutterschutz krank schreiben, Elterngeld wird dann halt nur der mindesatz von 300€
KielSprotte
Ganz ruhig, meine Vorschreiberinnen sind da nicht auf dem neuesten Stand; das BV ist einer AU gleichgesetzt und du bekommst 6 Wochen weiter alg1, dann steigt die Krankenkasse ein.
MamaausM2
Hab auf kielsprottes Einwurf noch Mal recherchiert und folgendes Urteil gefunden... https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseberichte/arbeistsagentur-streicht-einer-risikoschwangeren-die-unterstuetzung-112746.html#:~:text=Sie%20kamen%20%C3%BCberein%2C%20dass%20ein,Rest%20ist%20Sache%20der%20Krankenkassen. Ansonsten Google: Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Pusteblume2020
Wenn du bei der KK das BV abgibst wirst du jedoch ab dem 43. Tag kein Krankengeld erhalten. Voraussetzung für den Bezug von KG ist der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeitsvescheinigung! Siehe hierzu die AU Richtlinien. Lass dir eine Au ausstellen ! Anders verhält es sich, wenn Du Arbeitnehmerin bist.
Ähnliche Fragen
Guten Abend! Ich habe schon während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft bekommen. Dies gilt ja nur für mein Angestelltenverhältnis (damals 80%) und nicht für die Selbständigkeit (damals 20%), so dass ich selbstständig in geringem Umfang weiter Einkommen erzielen konnte. Nun beim zweiten Kind is ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme zur Zeit ALG 1 und mache eine Weiterbildung (als Online-Maßnahme). Ich bin im 7. Monat schwanger (ET Mitte August). Nun habe ich gerade eine großen Umzug hinter mir und fühle mich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich mit der Weiterbildung etwas pausieren möchte. Mein Gynäkologe hat mir eine AU-Bescheinig ...
Hallo. Ich habe jetzt meine Umschulung mit Prüfung beendet und da mich mein Betrieb nicht übernommen hat, musste ich mich ja auf der Agentur für Arbeit melden. Ich bin in der 20.Woche schwanger und hatte in der Umschulung schon ein Beschäftigungsverbot für die praktischen Tätigkeiten von meiner Frauenärztin. Nun meine Frage. Ich war auf dem Am ...
Hallo Frau Bader, geplant ist ab sofort ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme in der SS. Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung wird ja normalerweise das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt. Ich weiß leider nicht welche Monate ich bei mir für die Berechnung zugrunde legen soll. Ich bezog bis 14.9.15 1 Jahr lang ...
Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beziehe ich ElterngeldPlus ohne weitere Erwerbstätigkeit, da mein Kind erst ab Dezember einen Kita Platz hat und ich keinen Anspruch auf Basiselterngeld habe. Im Dezember werde ich meine Tätigkeit als angestellte Zahnärztin mit 28 Wochenstunden wieder aufnehmen und es bietet sich mir die Möglichkeit Elterngel ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhie ...