Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beziehe ich ElterngeldPlus ohne weitere Erwerbstätigkeit, da mein Kind erst ab Dezember einen Kita Platz hat und ich keinen Anspruch auf Basiselterngeld habe. Im Dezember werde ich meine Tätigkeit als angestellte Zahnärztin mit 28 Wochenstunden wieder aufnehmen und es bietet sich mir die Möglichkeit ElterngeldPlus in Höhe von 150€ weiterhin zu beziehen (möglich bis September 2023). Ich würde gerne erneut Schwanger werden, nun stellt sich mir die Frage was in diesem Fall passieren würde, da ich durch das Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeiten könnte und das Elterngeld ja nur 150€ beträgt. Würde ich wie bei der 1. Schwangerschaft eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten und wenn ja wie würde diese bemessen werden? Ansonsten wäre es wahrscheinlich besser jetzt die Elternzeit zu beenden und auf die 150€ monatlich zu verzichten. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Herzliche Grüße

von Zahnfee18 am 26.10.2022, 19:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Hallo, Natürlich haben Sie Anspruch auf Basis-EG. Vor Arbeitsbeginn lassen Sie es sich einfach auszahlen. Die Höhe des erneuten EGs hängt davon ab, wann Sie wieder schwanger sind Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2022



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Natürlich hast du Anspruch auf Basis EG - das ist deine Wahl zwischen Basis oder Plus.

von KielSprotte am 26.10.2022, 20:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Beenden kannst Du die EZ nur mit Genehmigung vom Arbeitgeber. Wenn Du während der EZ Teilzeit arbeitest, schwanger wirst und dann ein BV bekommst, erhälst Du Natürlich nur den Lohn für die TZ Beschäftigung. Man bekommt den Lohn, den man auch ohne Schwangerschaft und BZ bekommen würde.

von Suomi am 26.10.2022, 21:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Danke für die Antworten. Die Monate Basiselterngeld habe ich schon aufgebraucht, deswegen habe ich nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus.

von Zahnfee18 am 27.10.2022, 07:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Auf das Elterngeld hat das BV keinen Einfluss. Du wirst während des BVs weiter bezahlt (mit dem 28h-Teilzeitgehalt) und bekommst weiter deine 150 EUR Elterngeld Plus.

von Dojii am 27.10.2022, 07:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Aber irgendetwas stimmt doch nicht; wenn du vor der EZ gearbeitet hast, hast du doch nicht nur den Mindestsatz.....hast du deine Abrechnungen nicht eingereicht?

von KielSprotte am 27.10.2022, 09:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Was meinst du mit "Die Monate Basiselterngeld habe ich schon aufgebraucht, deswegen habe ich nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus." - wenn du deinen Anspruch (12 Monate bzw. 14 Monate alleinerziehend) auf Basis aufgebraucht hast, hast du auch keinen Anspruch auf Plus mehr (außer vielleicht im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate, mit denen kommst du aber auch nicht bis 09/23). Warum hast du nur Anspruch auf Mindestsatz? Wenn du in der Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin im BV warst, musst du doch im Bemessungszeitraum anrechenbares Einkommen gehabt haben. Irgendwas ist da wurschtelig. Aber grundsätzlich - ja, das würde wieder laufen wie in der ersten Schwangerschaft, die Lohnfortzahlung würde sich an der vereinbaren Stundenzahl bemessen. Ob du TZ in EZ arbeitest oder mit deinem AG einen neuen TZ Vertrag schließt, ist dabei erstmal egal. Es kann durchaus sinnvoll sein, in TZ in EZ zu bleiben.

von Schmetterfink am 27.10.2022, 09:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Ich habe keine 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, weil ich diese Monate im Still BV war. Im Anschluss daran hatte ich zwei Monate Basiselterngeld und so errechnet sich mein Anspruch auf genannte ElterngeldPlus Monate (bereits vom Amt abgesegnet). Eine Frage hätte ich nun noch: Zur Bemessung der Lohnfortzahlung werden ja die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Was ist wenn ich noch keine 3 Monate in Teilzeit gearbeitet habe und schwanger werde. Erfolgt die Bemessung dann anhand der Monate vor meiner ersten Schwangerschaft.

von Zahnfee18 am 27.10.2022, 09:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Im BV bekommt man immer das laut Vereinbarung. Du dann auf die 28 Std Von der Zeit vorher wird da nix genommen

von MamaausM2 am 27.10.2022, 19:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Das stimmt nicht, da ein Festgehalt und eine variierende Umsatzbeteiligung besteht.

von Zahnfee18 am 28.10.2022, 06:59



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