Zahnfee18
Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beziehe ich ElterngeldPlus ohne weitere Erwerbstätigkeit, da mein Kind erst ab Dezember einen Kita Platz hat und ich keinen Anspruch auf Basiselterngeld habe. Im Dezember werde ich meine Tätigkeit als angestellte Zahnärztin mit 28 Wochenstunden wieder aufnehmen und es bietet sich mir die Möglichkeit ElterngeldPlus in Höhe von 150€ weiterhin zu beziehen (möglich bis September 2023). Ich würde gerne erneut Schwanger werden, nun stellt sich mir die Frage was in diesem Fall passieren würde, da ich durch das Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeiten könnte und das Elterngeld ja nur 150€ beträgt. Würde ich wie bei der 1. Schwangerschaft eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten und wenn ja wie würde diese bemessen werden? Ansonsten wäre es wahrscheinlich besser jetzt die Elternzeit zu beenden und auf die 150€ monatlich zu verzichten. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Herzliche Grüße
Hallo, Natürlich haben Sie Anspruch auf Basis-EG. Vor Arbeitsbeginn lassen Sie es sich einfach auszahlen. Die Höhe des erneuten EGs hängt davon ab, wann Sie wieder schwanger sind Liebe Grüße NB
KielSprotte
Natürlich hast du Anspruch auf Basis EG - das ist deine Wahl zwischen Basis oder Plus.
Suomi
Beenden kannst Du die EZ nur mit Genehmigung vom Arbeitgeber. Wenn Du während der EZ Teilzeit arbeitest, schwanger wirst und dann ein BV bekommst, erhälst Du Natürlich nur den Lohn für die TZ Beschäftigung. Man bekommt den Lohn, den man auch ohne Schwangerschaft und BZ bekommen würde.
Zahnfee18
Danke für die Antworten. Die Monate Basiselterngeld habe ich schon aufgebraucht, deswegen habe ich nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus.
Dojii
Auf das Elterngeld hat das BV keinen Einfluss. Du wirst während des BVs weiter bezahlt (mit dem 28h-Teilzeitgehalt) und bekommst weiter deine 150 EUR Elterngeld Plus.
KielSprotte
Aber irgendetwas stimmt doch nicht; wenn du vor der EZ gearbeitet hast, hast du doch nicht nur den Mindestsatz.....hast du deine Abrechnungen nicht eingereicht?
Schmetterfink
Was meinst du mit "Die Monate Basiselterngeld habe ich schon aufgebraucht, deswegen habe ich nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus." - wenn du deinen Anspruch (12 Monate bzw. 14 Monate alleinerziehend) auf Basis aufgebraucht hast, hast du auch keinen Anspruch auf Plus mehr (außer vielleicht im Rahmen der Partnerschaftsbonusmonate, mit denen kommst du aber auch nicht bis 09/23). Warum hast du nur Anspruch auf Mindestsatz? Wenn du in der Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin im BV warst, musst du doch im Bemessungszeitraum anrechenbares Einkommen gehabt haben. Irgendwas ist da wurschtelig. Aber grundsätzlich - ja, das würde wieder laufen wie in der ersten Schwangerschaft, die Lohnfortzahlung würde sich an der vereinbaren Stundenzahl bemessen. Ob du TZ in EZ arbeitest oder mit deinem AG einen neuen TZ Vertrag schließt, ist dabei erstmal egal. Es kann durchaus sinnvoll sein, in TZ in EZ zu bleiben.
Zahnfee18
Ich habe keine 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, weil ich diese Monate im Still BV war. Im Anschluss daran hatte ich zwei Monate Basiselterngeld und so errechnet sich mein Anspruch auf genannte ElterngeldPlus Monate (bereits vom Amt abgesegnet). Eine Frage hätte ich nun noch: Zur Bemessung der Lohnfortzahlung werden ja die letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Was ist wenn ich noch keine 3 Monate in Teilzeit gearbeitet habe und schwanger werde. Erfolgt die Bemessung dann anhand der Monate vor meiner ersten Schwangerschaft.
MamaausM2
Im BV bekommt man immer das laut Vereinbarung. Du dann auf die 28 Std Von der Zeit vorher wird da nix genommen
Zahnfee18
Das stimmt nicht, da ein Festgehalt und eine variierende Umsatzbeteiligung besteht.
Ähnliche Fragen
Guten Abend! Ich habe schon während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft bekommen. Dies gilt ja nur für mein Angestelltenverhältnis (damals 80%) und nicht für die Selbständigkeit (damals 20%), so dass ich selbstständig in geringem Umfang weiter Einkommen erzielen konnte. Nun beim zweiten Kind is ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme zur Zeit ALG 1 und mache eine Weiterbildung (als Online-Maßnahme). Ich bin im 7. Monat schwanger (ET Mitte August). Nun habe ich gerade eine großen Umzug hinter mir und fühle mich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich mit der Weiterbildung etwas pausieren möchte. Mein Gynäkologe hat mir eine AU-Bescheinig ...
Hallo. Ich habe jetzt meine Umschulung mit Prüfung beendet und da mich mein Betrieb nicht übernommen hat, musste ich mich ja auf der Agentur für Arbeit melden. Ich bin in der 20.Woche schwanger und hatte in der Umschulung schon ein Beschäftigungsverbot für die praktischen Tätigkeiten von meiner Frauenärztin. Nun meine Frage. Ich war auf dem Am ...
Hallo Frau Bader, geplant ist ab sofort ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme in der SS. Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung wird ja normalerweise das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt. Ich weiß leider nicht welche Monate ich bei mir für die Berechnung zugrunde legen soll. Ich bezog bis 14.9.15 1 Jahr lang ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Hochrisikoschwangerschaft und beziehe Arbeitslosengeld l. Ich habe heute von der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Werde ich weiterhin das Arbeitslosengeld l bekommen oder muss ich einen Antrag auf das Krankengeld bei der Krankenkasse stellen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner