michelli1987
Hallo. Ich habe jetzt meine Umschulung mit Prüfung beendet und da mich mein Betrieb nicht übernommen hat, musste ich mich ja auf der Agentur für Arbeit melden. Ich bin in der 20.Woche schwanger und hatte in der Umschulung schon ein Beschäftigungsverbot für die praktischen Tätigkeiten von meiner Frauenärztin. Nun meine Frage. Ich war auf dem Amt und habe mich erstmal arbeitslos gemeldet. Den Antrag auf Alg1 muss ich noch ausfüllen. Ich habe eine Risikoschwangerschaft und meine FA möchte nicht das ich jetzt noch arbeiten gehe. Sie meinte, sie würde mich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit lieber krank schreiben wollen als ein weiteres Beschäftigungsverbot zu erteilen, da ich sonst mit dem BV eine Sperre des Alg1 bekommen würde. Wie ist da die Rechtslage? Beschäftigungsverbot oder Krankenschein.
Hallo, wenn Sie gesundheitl. Probleme haben, Krankschreibung. Ist im übrigen auch einfacher bei der Agentur f A Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Krankenschein. Dann bekommst Du 6 Wochen ALG1 und dann Krankengeld. Aktuell würde ich aber nix davon nehmen, Du hast ja keine Arbeit und das Arbeitsamt wird sich querstellen wenn Du dem Markt gar nicht zur Verfügung stehst.
piwchen
Auf keinen Fall Beschäftigungsverbot, dann wirst du sofort bei der Agentur für Arbeit gesperrt, da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst und kannst dich dann mit der Krankenkasse rumärgern. Ich habe leider diesen Fehler gemacht. Nimm den Krankenschein!
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