michelli1987
Hallo. Ich habe jetzt meine Umschulung mit Prüfung beendet und da mich mein Betrieb nicht übernommen hat, musste ich mich ja auf der Agentur für Arbeit melden. Ich bin in der 20.Woche schwanger und hatte in der Umschulung schon ein Beschäftigungsverbot für die praktischen Tätigkeiten von meiner Frauenärztin. Nun meine Frage. Ich war auf dem Amt und habe mich erstmal arbeitslos gemeldet. Den Antrag auf Alg1 muss ich noch ausfüllen. Ich habe eine Risikoschwangerschaft und meine FA möchte nicht das ich jetzt noch arbeiten gehe. Sie meinte, sie würde mich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit lieber krank schreiben wollen als ein weiteres Beschäftigungsverbot zu erteilen, da ich sonst mit dem BV eine Sperre des Alg1 bekommen würde. Wie ist da die Rechtslage? Beschäftigungsverbot oder Krankenschein.
Hallo, wenn Sie gesundheitl. Probleme haben, Krankschreibung. Ist im übrigen auch einfacher bei der Agentur f A Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Krankenschein. Dann bekommst Du 6 Wochen ALG1 und dann Krankengeld. Aktuell würde ich aber nix davon nehmen, Du hast ja keine Arbeit und das Arbeitsamt wird sich querstellen wenn Du dem Markt gar nicht zur Verfügung stehst.
piwchen
Auf keinen Fall Beschäftigungsverbot, dann wirst du sofort bei der Agentur für Arbeit gesperrt, da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst und kannst dich dann mit der Krankenkasse rumärgern. Ich habe leider diesen Fehler gemacht. Nimm den Krankenschein!
Ähnliche Fragen
Guten Abend! Ich habe schon während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft bekommen. Dies gilt ja nur für mein Angestelltenverhältnis (damals 80%) und nicht für die Selbständigkeit (damals 20%), so dass ich selbstständig in geringem Umfang weiter Einkommen erzielen konnte. Nun beim zweiten Kind is ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme zur Zeit ALG 1 und mache eine Weiterbildung (als Online-Maßnahme). Ich bin im 7. Monat schwanger (ET Mitte August). Nun habe ich gerade eine großen Umzug hinter mir und fühle mich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich mit der Weiterbildung etwas pausieren möchte. Mein Gynäkologe hat mir eine AU-Bescheinig ...
Hallo Frau Bader, geplant ist ab sofort ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme in der SS. Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung wird ja normalerweise das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt. Ich weiß leider nicht welche Monate ich bei mir für die Berechnung zugrunde legen soll. Ich bezog bis 14.9.15 1 Jahr lang ...
Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beziehe ich ElterngeldPlus ohne weitere Erwerbstätigkeit, da mein Kind erst ab Dezember einen Kita Platz hat und ich keinen Anspruch auf Basiselterngeld habe. Im Dezember werde ich meine Tätigkeit als angestellte Zahnärztin mit 28 Wochenstunden wieder aufnehmen und es bietet sich mir die Möglichkeit Elterngel ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Hochrisikoschwangerschaft und beziehe Arbeitslosengeld l. Ich habe heute von der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Werde ich weiterhin das Arbeitslosengeld l bekommen oder muss ich einen Antrag auf das Krankengeld bei der Krankenkasse stellen?
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten