Charly123
Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichzeitig in einem Schreiben beide Elternzeiten (von K1 und K2) nach der Geburt von K2? Dann ab Geburt EZ 2 Jahre von K1 mit anschließender EZ 1 Jahr von K1? Oder kann ich erstmal die 2 Jahre EZ von K2 anmelden und fristgerecht vor Ablauf dieser EZ die restliche EZ von K1 anmelden? Kann mein AG die EZ von K1 ablehnen (obwohl es erst der zweite Abschnitt von Kind 1 ist)? Besteht die ganze Zeit Kündigungsschutz, auch wenn ich das letzte Jahr EZ K1 zum Ablauf der EZ K2 erst stellen würde (13 Wochen vorher)? Über Hilfe wäre ich dankbar!
Hallo, um flexibel zu bleiben können Sie erst die 2 Jahre von K2 nehmen (zählt ab Geburt) und dann mit Frist 13 Wo das Jahr von K1 - und dann evtl. den rest von K2. Liebe Grüße NB
85kathali
Hallo, Ich habe das schon zweimal so ähnlich gemacht. Habe nach Geburt ein Jahr für das neue Kind und ein Jahr vom Geschwisterkind genommen und das in einem Schreiben mitgeteilt. Wurde mir dann jeweils so bestätigt. Und dann habe ich nach circa 1,5 Jahren nochmal weitere Elternzeit drangehängt. Ich habe die Verlängerung aber immer früher als die 13 Wochen gemacht, damit der AG besser planen kann.
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