Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug

Post90

Beitrag melden

Guten Tag, Ich habe mich vor zwei Jahren von meinem Ex Freund getrennt weil er lieber mit seiner 22 jährigen Sekräterin zusammen ist. Er ist der Vater meiner zwei Kinder (12 und 10). Er hat die Kinder alle zwei Wochenenden und die Ferien haben wir aufgeteilt. Er zahlt für beide zusammen nur 400€ Unterhalt weil er für mehr nicht bereit ist,weil er ja auch noch Geld zum Leben braucht meinte er. Er ist sehr narzistisch Veranlagt und wegen ihm mussten wir alle zwei Jahre umziehen. Ich habe nun auch wieder einen neuen Freund und bin gerade dabei mit ihm und den Kindern zusammen zu ziehen. Die neue Wohnung ist 18km von meiner alten entfernt. Jetzt behauptet der Vater,dass ich ihn erst um Erlaubnis hätte Fragen müssen. Stimmt das? Und was für rechtliche Schritte könnte er jetzt gegen mich einleiten? Dabke schonmal für ihre Hilfe.


KielSprotte

Beitrag melden

1. Habt ihr gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ja, hat er Recht! Du darfst überall hinziehen, die Kinder nur mit seiner Zustimmung. Normalerweise dürftest du sie dann gar nicht umgemeldet bekommen ohne seine Unterschrift/Zustimmung. 2. Warum lässt du dich mit 400 Euro abspeisen? Hole dir einen Titel und den Kindern das, was ihnen zusteht!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht hat. Sowohl Umzug als auch Schulwechsel (bei 18 Kilometern eventuell ja auch) bedürfen seiner Zustimmung.  Bringst und holst Du die Kinder dann? Wegen dem Unterhalt würde ich das Jugendamt um Hilfe bitten. Richte eine Beistandschaft ein, die kümmern sich dann um alles.     


Ani123

Beitrag melden

1) Gehen sie zum Jugendamt und bitten darum den Unterhalt für jedes Kind zu berechnen. Nicht zusammen, sondern einzeln, weil ihnen für das ältere Kind mehr zusteht.  2) Haben sie das akleinige Sorgerecht? Dann können sie mit den Kindern umziehen ohne Zustimmung des Kindsvaters.  Beim gemeinsamen Sorgerecht ist das anders. Die Kinder dürfen nur mit Zustimmung des Kindvaters umziehen.  Informieren sie sich beim Jugendamt ob es Ausnahmen gibt beim Umzug. Wie sind die öffentlichen Verkehrsanbindungen? Können ihre Kinder damit den Umgang beim Kindsvater wahrnehmen? Müssen sie dann die Kosten für die Fahrten tragen? Wenn es keine öffentlichen Anbindung gibt, müssen sie dann die Kinder bringen und abholen? Die Antworten erhalten sie beim Jugendamt. Lassen sie sich nicht auf Idenn vom Kindsvater ein, wie z. B. weniger Unterhalt damit sie umziehen dürfen oder er die Kinder abholt und bringt. Das wird vermutlich zu ihrem finanziellen Nachteil ausgehen. 


Sue_Ellen

Beitrag melden

Bei geteiltem sorgerecht musst du ihn fragen, ja. Ich sehe bei 18km allerdings keine probleme, die zustimmung zu erreichen. Was ist denn die alternative? Er nimmt die kinder zu sich? Die 22jährige wird sich freuen :-) Sag ihm auch, dass unterhalt keine kann-leistung ist, ich denke, er wird sich hüten, eine welle loszutreten. Kommt drauf an, wie er finanziell dasteht.


mamavonbaby

Beitrag melden

Also erstmal würde ich wegen dem Unterhalt einfach eine Beistandschaft beim ugendamt beantragen, dann wird das geregelt und er muss sich mit dem Jugendamt deswegen auseinandersetzten und nicht mehr mit dir. Wegen dem Umzug...bei 18 Km sehe ich da auch absolut gar kein Problem.Denn der Umgang wird durch diesen Umzug ja nicht weiter erschwert. Wenn er dem nicht zustimmt, dann kannst du dazu seine Zustimmung per Gericht ersetzen lassen. Auch für eine eventuele Anmeldung an einer neuen Schule. Liebe Grüße.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...

Hallo Frau Bader, Wir (eher mein Lebensgefährte) plant einen Neuanfang in einem anderen Bundesland (gute Jobchance, schöne Umgebung usw.). Wir haben 2 Kinder, ich fühle mich allerdings hier Zuhause und wohl, genau wie die Kinder.  Er allerdings gar nicht und ist immer unzufriedener (ist zugezogen,  kein Anschluss). Sollten wir uns für einen Umz ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...

Hallo Frau Bader, wir werden voraussichtlich Ende Juli 2024 in unser neues Haus in einem anderen Bundesland umziehen. Der Umzug hat sich kurzfristig ergeben. Wir haben einen Termin zur Ummeldung bei der zuständigen Gemeinde vereinbart. Dieser findet aber erst in drei Wochen statt - also nach dem Einschulungstermin. Wir haben bereits vor den ...

Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?  Herzlichen Dank vorab! 

Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...

Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich leben seit kurzem getrennt, wir haben 2 Kinder (8 Monate, 4 Jahre). Er hat sich getrennt und ist direkt mit einer neuen Frau und deren 3-jährigem Kind zusammengezogen. Wir sind vor etwa 3 Jahren 400km weit weggezogen, aufgrund schwerer Schwangerschaft und Elternzeiten habe ich bisher nicht wirklich ein ne ...

Guten Morgen, ich habe eine Frage, wir wohnen in Bayern und würden in einen anderen Ort ziehen, 30 km weit vom jetztige Wohnsitz weg, wir haben 1 Kind im Moment in d. 1. Klasse u. Ein Kindergarten Kind. Ich würde weiterhin im alten Wohnort arbeiten, dürfen die Kinder in d. Schule u. Im Kindergarten bleiben? Wenn ich jeden Tag sowieso zur Arbeit fa ...

Hallo,  ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.    Ich möchte die nächsten Wochen nach Österreich mit Kind 5 umziehen.    Wir haben dort folgende Voraussetzung  - bessere Arbeit  - besserer Verdienst  - Familie in der Nähe  - bekannte Umgebung  - Wunsch vom Kind    eine Bindung zwischen Va ...

Hallo,  ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.    Ich möchte die nächsten Wochen nach Österreich mit Kind 5 umziehen.    Wir haben dort folgende Voraussetzung  - bessere Arbeit  - besserer Verdienst  - Familie in der Nähe  - bekannte Umgebung  - Wunsch vom Kind    eine Bindung zwischen Va ...