Frage: Krankengeld Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldbezug während einer Schwangerschaft würde ich gerne wissen, ob die Person weiterhin Krankengeld erhält, wenn sie eineinhalb Jahre vor dem geplanten Ende der Krankmeldung schwanger wird. Des Weiteren würde ich gerne erfahren, welcher Arzt der richtige Ansprechpartner wäre, um dies zu besprechen. Sollte man dies mit dem Neurologen besprechen, der die Krankmeldung aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz bereits seit eineinhalb Jahren erstellt, oder wäre der Frauenarzt der passende Ansprechpartner? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Kati

von Katj am 15.11.2023, 11:22



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Hallo, grds. geht eine AU einem BV vor. Aber die AU läuft nur 78 Wochen. Im übrigen kann man doch nicht wissen, was in 1,5 Jahren ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2023



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Wenn du bereits 1,5 Jahre Krankengeld bekommst, ist damit jetzt sowieso Schluß und du wirst ausgesteuert werden. Und wie kann man das Ende einer Krankheit planen ? Vor allem 1,5 Jahre im voraus?

von KielSprotte am 15.11.2023, 11:29



Antwort auf: Krankengeld Bezug

In dem Falle würde ich empfehlen, erst gesund werden, dann neuen Job suchen, dann schwanger werden. Eine labile Mutter nutzt dem Kind gar nichts und viele Frauen leiden verstärkt unter Ängsten in den Schwangerschaft. EG wird auch nur Mindestsatz werden, da das Krankengeld nicht zur Ausklammerung führt. Die AU ist ja nicht wegen der Schwangerschaft erfolgt.

von Neverland am 15.11.2023, 12:18



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Du bist bereits 1,5 Jahre krank geschrieben, wegen Mobbing am Arbeitsplatz vom Neurologen????

von MamaausM2 am 16.11.2023, 07:05



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Wegen Mobbing, Schikane, Diskriminierung und so weiter!!

von Katj am 16.11.2023, 13:26



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Du wirst doch aber sicher bald ausgesteuert und bekommst dann kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse. Was ich auch nicht verstehe, wenn es um Mobbing geht, warum suchst Du Dir nicht einfach einen neuen Job? Man kann doch nicht ewig krank geschrieben sein wegen Mobbing und sich keinen anderen Arbeitgeber suchen.

von Suomi am 16.11.2023, 14:25



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Im Ausgangspost steht ja: " ...eineinhalb Jahre vor dem geplanten Ende der Krankmeldung schwanger wird." Laut Google: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit längstens für 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren) Krankengeld. Die Beendigung der Krankengeldzahlung nach 78 Wochen bezeichnet man als "Aussteuerung" Klingt nicht so als wärst Du ernsthaft an Arbei interessiert, sonst würdest Du dir einen Arbeitgeber suchen der nicht mobbt. Abgesehen davon wird es sicher nicht leichter nach so langer Krankheit einen neuen Arbeitgeber zu finden.Oder wie begründet man die lange Krankheit im Lebenslauf? Ich bin absolut gegen Mobbing, keine Frage. Aber dann tu ich was dageben, gerade bei der aktuellen Arbeitsmarktlage. Da wird ja in jeder Branche gesucht.

von Soie am 16.11.2023, 14:32



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Ich bin mir bewusst, dass Kritik und Bewertungen ein Teil des menschlichen Austauschs sind und dass verschiedene Meinungen und Perspektiven dazu beitragen können, unsere Sichtweisen zu erweitern. Dennoch möchte ich betonen, dass nicht jeder in der Lage ist, eine konstruktive Kritik abzugeben oder eine objektive Bewertung vorzunehmen. In diesem spezifischen Fall habe ich lediglich den Rat eines Anwalts bezüglich meiner rechtlichen Frage gesucht. Es war keineswegs meine Absicht, die Meinungen oder Bewertungen anderer Personen einzuholen. Trotzdem finde ich mich jetzt in einer Situation wieder, in der ich mit ständiger Kritik und Bewertung konfrontiert werde. Ich möchte betonen, dass ich offen für konstruktive Kritik und wertvolle Rückmeldungen bin. Ich glaube fest daran, dass wir durch den respektvollen Austausch unterschiedlicher Ansichten wachsen und uns weiterentwickeln können. Allerdings bitte ich darum, dass Kritik und Bewertungen auf einer soliden Grundlage und ohne voreingenommene Vorannahmen erfolgen. Ich hoffe, mit diesem Schreiben verdeutlicht zu haben, dass ich lediglich den Rat eines Rechtsanwalts gesucht habe und keinesfalls nach weiterer Kritik oder Bewertung meiner Person strebe. Ich appelliere an Ihre Empathie und Ihren Respekt, meine Situation zu verstehen und in Zukunft vielleicht etwas sensibler damit umzugehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir zukünftig einen konstruktiven und respektvollen Dialog führen können.

von Katj am 16.11.2023, 15:23



Antwort auf: Krankengeld Bezug

78 Wochen in drei Jahren für ein und die selbe Diagnose

von misses-cat am 16.11.2023, 15:52



Antwort auf: Krankengeld Bezug

Wie ich schrieb, geht das durch bekommst du 300 € EG. Nicht mehr. Bei der langen Krankheit kann der AG durchaus auch eine Kündigung durchbekommen. Es scheint ja keine Besserung in Sicht zu sein. Die Schwangerschaft spielt beim Krankengeld keine Rolle. Solange du nicht arbeitsfähig bist, greift auch nichts anderes. Insofern blockiert du dir gerade selbst alles.

von Neverland am 16.11.2023, 16:22



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