Frage: BV während Krankengeld-Bezug

Ich bin unerwartet schwanger geworden (SSW5). Mein Mann und ich wünschen uns schon lange ein Baby und möchten es auf jeden Fall behalten. Leider sind die Umstände etwas kompliziert. Ich bin seit Februar diesen Jahres aufgrund von Burn-Out, mittelschweren Depressionen und allen voran Schlafproblemen krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Die Umstände auf meiner Arbeitsstelle waren schier unerträglich, was sich letzten Endes körperlich und psychisch bemerkbar gemacht hat... Mobbing, extremer Druck und unzumutbare Arbeitsumstände. Der Beruf ist im Außendienst als eine Art Promoter und geprägt von Autofahrten (45min bis 3Stunden alles dabei), bei Ankunft mind. 6 Stunden stehen und Autofahrt zurück. Für mich ist durch die Therapie, die ich mache klar, dass ich definitiv nicht zurück in diesen Job will. Durch Corona sind die Strukturen momentan abgewandelt, trotzdem nicht wirklich besser. Man besucht jetzt an einem Tag nur noch mehr Standorte... Aber spielt das überhaupt eine Rolle? Mich plagt trotz allem was passiert ist ein schlechtes Gewissen, denn im Laufe der Zeit mache ich zwar in der Therapie Fortschritte und einige Symptome sind weg/gemildert. Seit ich jedoch von der SW weiß, hab ich große Angst und Sorgen. Für mich stand schon vor ein paar Jahren fest, dass ich im Falle einer Schwangerschaft versuche ein BV zu bekommen. Wie sieht das jetzt aus? Was soll ich tun? Ich finde keine genauen Angaben dazu, ob der Hausarzt das auch machen kann/darf und geht das überhaupt in meiner momentanen Lage? Meinem AG möchte ich das so spät wie möglich mitteilen oder braucht der Arzt eine Info von diesem? Ich frage auch deshalb in Bezug auf den Hausarzt, weil er meinen Verlauf besser kennt und mein Frauenarzt leider nicht die Empathie auf zwei Beinen darstellt :( Was mach ich denn jetzt? Vielen Dank für die Hilfe!!

von curcubeu am 04.09.2020, 11:10



Antwort auf: BV während Krankengeld-Bezug

Hallo, im Moment liegt eine AU vor und ein BV spielt keine Rolle, da die AU vorgeht. Ansonsten müssen Sie den AG über die Schwangerschaft informieren und der nimmt eine Gefährdungsprüfung vor. Ihre Schilderung klingt für mich nicht nach BV, er muss Ihnen halt zwischendrin Sitzplätze anbieten. Für ein Bv wegen Mobbing ist der FA zuständig. Wenn ich Ihren Text zu lesen klingt für mich daraus, dass Sie keine Lust auf Ihre momentane Tätigkeit haben und hoffen, mit der Schwangerschaft eine Entschuldigung zu finden, dort nicht mehr hin zu gehen. Sie sind ja mit der Therapie grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Schwanger oder nicht, ich würde mir Gedanken machen, etwas anderes zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2020



Antwort auf: BV während Krankengeld-Bezug

"Für mich stand schon vor ein paar Jahren fest, dass ich im Falle einer Schwangerschaft versuche ein BV zu bekommen." Wenn ich so etwas schon lese Da du nicht arbeitsfähig bist, bekommst du auch kein BV. AU geht immer vor BV. Zum Glück zweifeln auch die Krankenkasse mittlerweile immer mehr ausgestellte BV's von Hausärzten an.

von Himbeere2008 am 04.09.2020, 11:38



Antwort auf: BV während Krankengeld-Bezug

Naja, entweder bist zu krank, um arbeiten zu gehen - dann bleibt es bei der AU. Oder aber du bist wieder gesund = arbeitsfähig (Voraussetzung für ein BV) und dann muss der AG erst mal eine Beurteilung vornehmen. Dich evt. Umsetzen/andere Tätigkeit, mehr Pausen etc. Oder eben ein BV aussprechen. Aber ein BV kann man sich nicht wünschen. Dafür stimmen entweder die Voraussetzungen oder neben nicht. Was nicht geht, ist die aktuelle AU auf Grund von Depressionen/Burn-Out etc sozusagen in ein BV umzuwandeln. Wenn die Gründe für die AU noch bestehen, bist du eben nicht arbeitsfähig = kein BV. Der FA ist nicht unempathisch, wenn er dich darauf hinweist, dass er kein BV ausstellen kann bzgl. deiner Arbeitssituation ohne das der AG die Chance hatte, deinen Arbeitsplatz überhaupt zu prüfen und ggf. anzupassen oder eine bestehende AU einfach in ein BV umzuwandeln. Und auch der HA kann nicht hingehen und sagen du wärst wieder gesund und dich dann wegen der gleichen Gründe, die eine AU gerechtfertigt haben, in ein BV schicken. Als AG würde ich ein BV, dem eine AU vorausgegangen ist, anzweifeln.

von cube am 04.09.2020, 15:38



Antwort auf: BV während Krankengeld-Bezug

Aufgrund des Burnouts, mittelschwerer Depression und Schlafproblemen sind sie krankgeschrieben. Die Krankheiten sind noch nicht geheilt, weswegen die AU verlängert werden würde. Würde die AU nicht verlängert, ständen sie ihrem AG als AN zur Verfügung und das können sie zurzeit nicht. Wenn sie arbeiten gehen muss der AG ihnen eine mutterschutzgerechte Arbeitsstelle zur Verfügung stellen und das wird er können, indem er sie bsp. nicht mehr fahren lässt, sie Büroarbeiten machen lässt,... Möglichkeiten gibt es da Viele. Wenn er das gar nicht stellen kann, muss er ein BV aussprechen. Kann er es nur teilweise schaffen, stellt er ein Teil-BV aus (bsp. für 4 Std./tgl.). Der AG kann ein BV zu jederzeit aufheben, insofern er doch eine passende Arbeit gefunden für die werdende Mutter gefunden hat. Der FA könnte ein BV wg. Mobbing o.vgbl. ausstellen, wenn es Mutter und Kind schadet. Aber er kann es nicht ausstellen um damit eine AU aufzuheben. Denn für eine BV müssen sie arbeitsfähig sein. Und dass ein FA ein BV ausstellt aus o.g. Grund ist selten. Das Mutterschutzgesetz greift beim AG erst, insofern er von der SS weiß. So wie es aussieht werden sie weiter wg. Burnout usw. AU bleiben. Das bedeutet für das EG, dass die Zeit als 0-Runde zählt. Vermutlich bekommen sie 300€/mtl. für 12 Monate. Außer, sie sind zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig. Ggf. können sie ihren angesammelten Urlaub noch vor dem Mutterschutz nehmen. Das geht natürlich nur, wenn sie arbeitsfähig wären und vor allem wenn der AG zustimmt. Durch den Urlaub würde das EG ein wenig erhöht, weil es eine gewisse Zeit ohne 0-Runde geben würde.

von Ani123 am 04.09.2020, 22:03



Antwort auf: BV während Krankengeld-Bezug

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, wenn auch leider einiges missverstanden wurde. Das lag dann in dem Fall eher an mir, doch ich wollte den Text nicht unnötig noch länger schreiben. Zwei meiner Kolleginnen sind in den letzten Jahren nach Verkündung der SW in ein BV, eben weil es bestimmte Punkte gibt, die eine Schwangere/das Baby gefährden könnten und nicht umzustrukturieren sind (wie z.B. eine Sitzmöglichkeit). Da jew. eine Kollegin für ein oder mehrere Bundesländer zuständig ist, kann der Job auch nur in Vollzeit erfolgen bzw. ist ein 12St. Tag die Regel. Ein Teilzeit-Modell wurde bei einer der Schwangeren mal ohne Erfolg probiert (sie war immer mind +20h/Woche). Die Arbeit findet komplett im Stehen und nur während der Autofahrt im Sitzen statt. Deshalb war das für mich damals klar, ebenso in ein BV zu gehen. Das sollte gar nicht so salopp und selbstverständlich rüberkommen. Ich hatte vor alldem (und damit meine ich allen voran den Krankenstand) sehr gehofft, die Kurve noch zu bekommen und am Anfang diesen Jahres auch ein Fernstudium begonnen & mich bei anderen Stellen beworben. Ein Monat später kam leider alles anders und mein Körper hat früher als ich das wollte den Stecker gezogen. Ich mach mir diesbezüglich sehr viele Vorwürfe, aber das bringt ja auch nichts. Ich wollte das nur nochmal klarstellen, weil ich zum einen die Reaktion verstehen kann und zum anderen selber genau weiß was die Hintergründe sind, warum ich was wie sage. Auf jeden Fall war mir wichtig zu wissen, was JETZT richtig ist. Denn der eigentliche Plan war in ein paar Wochen zurück in den Einzelhandel und mein Studium fortsetzen. Jetzt bin ich schwanger. Zwar noch immer im Krankenstand, aber alles eben super kompliziert. Und da ich meine Hausärztin jede zweite Woche sehe ist sie viel intensiver im Bilde über die Umstände. Ich weiß nun wenigstens ein bisschen mehr und dafür vielen Dank. Jetzt ist es sowieso wichtiger denn je gesund und stabil zu werden und alles andere wird sich schon irgendwie fügen.

von curcubeu am 04.09.2020, 22:11



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