Kind operiert Bescheinigung für Bezug von Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kind operiert Bescheinigung für Bezug von Krankengeld

Hallo Frau Bader, mein Mann hat eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, für einen Tag bekommen, da unser Sohn ambulant operiert worden ist. Der AG sagt wir sollen diese bei der KK einreichen damit er Gehalt bekommt für diesen Tag, zugleich zieht er ihm für diesen Tag Überstunden ab. Das ist doch doppelt und nicht rechtens? Er meint für den Ausfall behält er die Stunden und die KK zahlt für den Tag. Vielen Dank im Voraus Hg Angeleon

von Angeleon am 31.07.2018, 22:22



Antwort auf: Kind operiert Bescheinigung für Bezug von Krankengeld

Hallo, der Arbeitgeber kann doch eigentlich den einen Tag unbezahlt lassen. Stattdessen zieht er Überstunden ab. Wenn er jetzt also das Gehalt für alle Tage in diesem Monat bezahlt, ist es korrekt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2018



Antwort auf: Kind operiert Bescheinigung für Bezug von Krankengeld

Wenn er Überstunden nimmt, entsteht ihm doch gar kein Verdienstausfall, den die Kasse ersetzen könnte? Wenn er keine Überstunden nehmen möchte, sondern Kind- krank, dann darf der AG nicht Stunden abziehen. Mein AG verbucht dann immer „Kind krank, unbezahlt“ und zieht die Tage entsprechend vom Lohn ab. Also hier fragt die Kasse das ausgefallene Brutto- und Nettoarbeitsentgelt beim AG und zahlt dann dementsprechend das Krankengeld. Da müsste der AG ja dann 0 EUR angeben, denn die Überstunden würden ja bezahlt. Davon ab gibt es eigentlich bei einer ambulanten OP gar keine Erstattung, hatte das Thema gerade erst. Wenn euer KiA oder wer auch immer einen normalen Kind- Krank- Schein ausgestellt hat, dann würde ich der Kasse auch nichts weiter dazu sagen bzgl ambulanter OP...

von Tini_79 am 01.08.2018, 00:19



Antwort auf: Kind operiert Bescheinigung für Bezug von Krankengeld

Nein, entweder "Kind krank" dann ist das wie ein Tag unbezahlter Urlaub und Geld von der Krankenkasse. Oder er macht den Tag auf Überstunden "frei" und bekommt dann selbstverständlich den normalen Lohn vom AG. Manche Arbeitgeber kommen wirklich auf komische Ideen. Ts ts ts... Jeckyll

Mitglied inaktiv - 01.08.2018, 12:05



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