Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld

Frage: Krankengeld

Helfi

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise Vollzeit ambulant mit Menschen die eine psychische Beeinträchtigung haben. Ich bin nun 1,2 Jahre im Krankengeld was bald endet (aufgrund seltener komplexen Erkrankung des Immunsystem,dennoch psychisch krankgeschrieben ) nun war es soweit , dass sowohl mit dem AG und auch der Ärztin besprochen wurde , das nun eine Reha erfolgt , da ich auch noch eine Pflegestufe 3 habe und anschließend mit der Wiedereingliederung starten wollte(Hamburger Modell). Ich habe mich endlich gefreut, dass ich nun wieder stabil bin, meine Erkankung hatte man 20 jahre leider nicht entdeckt und daher waren die letzten Jahre sehr schwer für mich durch die bleibenden Schäden. nach 12 Jahren Kinderwunsch bin ich spontan mit 41 Jahren !!! Ss geworden. Es ist noch ganz frisch. Meine Ärztin (LVR)weiß noch nichts darüber , da ich erst nächste Woche einen Termin habe. Ich bin jetzt allerdings überfordert. Da ich noch krankgeschrieben bin, kann ich in eine psychosomatische Reha gehen ?Ich habe eine Hochrisikoschwangerschaft und kann ich  dennoch oder zumindestens wieder mit der Eingliederung starten ?  Soll ich es meinen AG verschweigen ?  mir ist das sehr unangenehm , das ich solange gefehlt habe , auch wenn es nicht anders ging, aber dann mit der Ss macht es mir unangenehmer . zudem möchte ich nicht vor der 12.woche von der ss erzählen, da ich ja schon was älter bin. Müsste ich da eher in die Nahtlosigkeit gehen oder bestünden Chancen für einen BV und eine damit einhergehende stabilere finanzielle Lage ?  Die Kk hatte ich bereits vor einigen Monaten kontaktiert , da ich vorher nie krank war wusste ich nicht wie das geht mit der Wiedereingliederung und hatte mich dort telefonisch beraten lassen. Jetzt wo es dann endlich mit Reha und Eingliederung los geht bin ich nun ss und ich freue mich sehr nur kommt es wirklich zum falschen Zeitpunkt.  Meine letzte Frage wäre gegenüber meine Ag habe ich eine sehr offene Kommunikation. Dennoch bin ich mir unsicher , ob und wann ich das mitteilen soll. Ich möchte den Ag auch nicht an der Nase herumführen. herzlichen Dank  helfi 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die BU geht einem BV vor. Also erst einmal die Arbeitsfähigkeit herstellen und dann mit dem AG wegen der Schwangerschaft sprechen. Hilft ja nichts. Liebe Grüße NB


Suomi

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Für ein BV müsstest Du erstmal arbeitsfähig sein, was Du aber ohne Reha nicht bist. Aus der Reha müsstest Du dann als arbeitsfähig entlassen werden und dann kannst Du mit der Wiedereingliederung starten und wenn das gelingt, kann ein BV ausgesprochen werden.


Helfi

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Hi,  danke für deine Rückmeldung. Aufgrund meiner dsuerhaften Schäden muss ich keine Reha machen. So steht es zumindestens in meinem Bericht vom MDK .Keine Besserung zu erwarten. Es war mein Vorschlag in die Reha zu gehen um dann wieder in menen Beruf zu starten, damit ich psChisch gestärkt bin und wegen der Feststellung wie viel ich noch arbeiten kann.  ich bin durch spritzen und vielen Medikamenten stabil und hab mich gefreut endlich wieder arbeiten zu gehen . Nun kam die ss dazu.  Liebe Grüße 


KielSprotte

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Während Reha und Wiedereingliederung bist du ja weiterhin krankgeschrieben und eine Krankschreibung schliesst ein BV aus. Jetzt mache erst einmal die Reha und warte ab, wie die Schwangerschaft sich entwickelt und dann kannst du weitersehen. 


Ani123

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Hat ein Gynäkologe die Schwangerschaft bestätigt? Wenn ja kontaktieren sie die Klinik, wo sie zur Reha gehen. Informieren sie über Ihre Schwangerschaft und Fragen, ob sie trotzdem kommen dürfen. Es gibt Kliniken für die eine Schwangerschaft ein Ausschluss ist. Wenn die Klinik zusagt, dass sie trotzdem kommen können machen sie die Reha. Lehnt die Klinik deshalb ab können sie die Reha nicht machen.  Wenn nein, lassen sie sich die Schwangerschaft erstmal ärztlich bestätigen.  Sie schreiben, dass sie erst nach der 12. Schwangerschaftswoche die Schwangerschaft mitteilen möchten. Zeitgleich überlegen sue es ihrem Arbeitgeber vorher mitzuteilen. Bedenken sie, dass wenn ihr Arbeitgeber und Kollegen es wissen, auch Personen außerhalb davon erfahren können.  Erst mit Mitteilung greift das Mutterschutzgesetz. Erst dann muss ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen. Hat er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie üben sue die aus. Wenn nicht spricht er das BV aus.  Während der Reha und Wiedereingliederung sind sie AU.  Für ein BV müssen sie arbeitsfähig sein. Das wird angezweifelt. AU beenden um in BV zu gehen ist Betrug. Das wird die Krankenkasse prüfen.  Ebenso wird die Krankenkasse es prüfen, wenn die AU von einen auf den anderen Tag nicht mehr die vorherigen Diagnosen hat sondern schwangerschaftsbedingt ist.  Schwangerschaftsbedingte AU können für die Berechnung des EG ausgeklammert werden.  In ihrem Fall nur, wenn es zeitgleich keine weiteren Krankheiten gibt.  Wenn ihr Krankengejd ausläuft können sie ALG1 beantragen. Wenn sie vorher genügend Zeit gearbeitet haben um den Anspruch zu erwerben können sie das bis zu 12 Monate bekommen. Auch wenn sie AU sind ist der Bezug möglich. Dafür müssen sie AU sein. Die Zeit wird mit 0 € in die Berechnung des EG einfließen.  So wie es aussieht werden sie nur den Mindestsatz an EG von 300 € Basis-EG erhalten.  Der Kindsvater ist vorrangig für sie und das Kind finanziell zuständig. Sollte das nicht reichen kann z. B. Wohngeld und Kindergeldzuschuss beantragt werden.  Sie sollten während der Schwangerschaft und wenn das Baby da ist schauen, dass sie gesund werden/bleiben. Im Anschluss nach der EZ könnten sie dann wieder ihrer Arbeit nachgehen. 


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