Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld, danach BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld, danach BV

Sucan

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Hallo, am Montag läuft meine AU (seit 5 Monaten krank aufgrund Depressionen, welche sich stabilisiert hat) aus, so war es schon geplant, dass ich arbeiten gehe. Seit zwei Wochen, weiß ich, dass ich Schwanger bin. Habe auch Multiple Sklerose, weshalb ich  Risikoschwanger bin. Hatte auch eine leichte Blutungen und starke Übelkeit. Stress löst Schübe aus. Meine FA will mir definitiv ein Beschäftigungsverbot geben, allerdings sagt sie, dass ich ein Tag zur Arbeit muss, damit sie mir das ausstellen kann. Ist das richtig? Kann ich nicht direkt nach Auslauf der AU nahtlos ein BV bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diesen Tag braucht es nicht. Gleichwohl steht das BV auf tönernen Füssen, denn eine AU geht dem BV vor. Ein Arbeitsbeginn ohne Wiedereingliederung sowie die gesundheitlichen Probleme wegen der MS werden dazu führen, dass die KK mglw anzweifelt, dass Sie arbeitsfähig sind. Liebe Grüße NB


Neverland

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Sie könnte - theoretisch - auch direkt das BV aussprechen. Es wird aber niemand glauben, das Du wirklich arbeitsfähig bist. Nicht nach 5 Monaten AU, ohne Wiedereingliederung usw. Und damit ist das BV auch anfechtbar, vom AG und von der KK. Ohne volle Arbeitsfähigkeit bleibt es ein BV mit faulem Nachgeschmack. 


Dojii

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Nein, du musst nicht einen Tag arbeiten, damit du das BV bekommen kannst.  Aber ich gehe davon aus, dass deine Frauenärztin besorgt ist, dass dein Arbeitgeber und/oder die Krankenkasse das BV anzweifelt, das übergangslos nach einer AU ausgeprochen wird. Daher will sie sich absichern. 


Ani123

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Hatten Sie geplant mit Wiedereingliederung zurückzukehren? Wenn nein warum nicht? Gerade nach 5 Monaten AU und das aus psychischen Gründen wird einem das in der Regel geraten zu machen. Während der Wiedereingliederung wären sie weiter AU gewesen, was für die Krankenkasse weniger Finanzierung bedeutet als mit BV. Um ein Bv zu bekommen müssen sie keinen Tag gearbeitet haben.  Allerdings, wie Frau Bader schon schrieb, kann 1) ihr Arbeitgeber über die Krankenkasse prüfen lassen, ob sie überhaupt arbeitsfähig wären. Für den Arbeitgeber bedeutet das BV Mehraufwand. 2) kann die Krankenkasse prüfen, ob sie arbeitsfähig sind. Denn nach 5 Monaten plötzlich gesund und BV ist auffällig. Somit kann es durchaus sein, dass sie zum medizinischen Dienst der Krankenkasse müssen.  AU geht immer vor BV. Leichte Blutungen und starke Übelkeit sind Indikatoren für AU. Und wenn sie wegen ihrer Multiple Sklerose nicht arbeiten können ist es ebenfalls ein Indikator für AU.  Beim BV wird die Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt. 


Sucan

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also eine Wiedereingliederung ist nicht geplant. In den 5 Monaten hatte ich genug Zeit mich wieder zu fangen. Eine Depression wird wahrscheinlich nie vollkommen weggehen aber ich habe gelernt damit umzugehen und mir geht es psychisch aktuell besser. Meine AU endet heute ganz normal ohne dass sie verlängert wird. So gesehen wäre ich ab morgen wieder arbeitsfähig.    BV ist ausschließlich wegen der Arbeit und meiner Vorerkrankung. Ich bin im ambulanten Dienst, zwar im Büro aber die Belastung und der Stress ist enorm. Auf Grund meiner Schwangerschaft darf ich keine Medikamente gegen die MS nehmen. Die Schübe wären ein Risiko für mich und meinem Baby. Die Tätigkeit auf der Arbeit führt zu einem hohen Stress bei mir, welche Auslöser für einen Schub wären.   Danke für die ganzen Antworten, dann weiß ich erst mal Bescheid :)   


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