Nila2112
Hallo Frau Bader Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dann direkt im April ins BV ? Und wie verhält es sich mit der Bezahlung da ich ja zuvor lange krankengeld bezogen habe Bin gerade sehr überfordert und hoffe auf Hilfe vielen Dank
Hallo, eine Krankschreibung geht einem BV vor. Auch bei einer Wiedereingleiderung ist man idR noch AU. Erst wenn Sie nachweislich wieder arbeitsfähig sind, können Sie in ein BV gehen. Viele KK prüfen hier sehr genau. Liebe Grüße NB
KielSprotte
So einfach ist das nicht, da spielt keine Krankenkasse mit. Für ein BV musst du gesund/arbeitsfähig sein. Das bist du nicht, da du während einer Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben bist.
Nila2112
Na ja aber die Erkrankung ist ja vorbei nach der Wiedereingliederung und danach schicken sie mich ins BV also was möchte die KK dann prüfen ich bin ja wirklich schwanger ?
Ani123
Sie werden die Wiedereingliederung vermutlich nicht machen können, weil ihr Arbeitgeber ein BV ausspricht. Dies hat widerrum keine Gültigkeit, da AU vor BV geht. Ohne Wiedereingliederung weiß keiner ob sie wirklch arbetsfähig sind. Denn die Wiedereingliederung dient dazu festzustellen, ob sie in dem Rahmen wie vorher arbeitsfähig sind oder nicht. Falls nicht kann es zu Änderungen kommen bis hin dazu, dass sie die Stelle gar nicht ausüben können. Eine geplante Wiedereingliederung von 4 Wochen kann z. B. auch verlängert werden, wenn das dazu dient um festzustellen, ob sie arbeitsfähig sind. All das ist in ihrem Fall nicht möglich. Daher AU. Das BV wird die Krankenkasse vermutlich genau prüfen, denn nahtlos an AU BV ist fraglich. Und die stattgefundene Wiedereingliederung ist ein Argument dafür, dass sie langsam starten wollten um zu schauen, ob sie arbeitsfähig sind. Ein Schreiben vom Arzt welches attestiet, dass sie ohne Wiedereingliederung voll arbeitsfähig sind könnte gut sein. Wobei es fraglich ist, ob ihr Arzt das ausstellt, nachdem er der Wiedereingliederung zugestimmt hatte. Es wird schwierig werden und kann darauf hinauslaufen, dass sie während der Schwangerschaft weiter AU mit Krankengeld sind. Das fließt mit 0 € in die Berechnung des EG ein, so dass sie dort nur den Mindestsatz von 300 € erhalten werden. Sollte das BV durchgehen müsse sie daran denken, dass das zu jeder Zeit aufgehoben werden kann. Wenn sie dann direkt AU sind kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden oder die Krankenkasse prüft von sich aus, ob sie überhaupt arbeitsfähig waren. Sollte nachgewiesen werden, dass das während des BV nicht gegeben war kann das Konsequenzen ür sie haben, wie z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Wobei das EG midnestens 300 sein wird, daher wird die Auswirkung bei ihnen keine Relevanz haben, falls nachgewiesen wird, dass ein BV kein bestand gehabt hat. Sollte es zum BV kommen bekommen sie das Gehalt, welches sie ohne BV erhalten hätten. Sollten sie voher wechselnden Lohn gehabt haben wäre, wenn sie da schwanger geworden wären, der Durschnitt der letzten drei Monate genommen worden. Ob das rückwirkend gemacht wird weiß ich nicht.
Ani123
Die Schwangerschaft werden sie nachweisen können. Nach der Wiedereingliederung direkt ins BV zu gehen kann den Arbeitgeber merkwüridg vorkommen. Bei der Krankenkasse kann es dazu führen, dass diese prüft, ob das geplant war. Und ja, es ist geplant, wenn sie die Wiedereingliederung noch machen können und direkt danach die Schwangerschaft mitteilen. Da kommt die Frage auf, warum sie die Schwangerschaft nicht vorher mitgeteilt haben. Ich kann es aus ihrer Sicht gut nachvollziehen, dass sie das bestmögliche an Geld für sich rausholen möchten. Schließlich steigert jeder Monat mit Gehalt das EG.
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