Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und Krankengeld, wie geht es weiter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und Krankengeld, wie geht es weiter?

Dilia82

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Sehr geehrte Fr. Bader, nach 9 Jahren im alten Betrieb habe ich meinen Job für meinen 7 jährigen Sohn gewechselt um mehr Zeit für ihn zu haben. Leider wurde ich nach Mobbing und anderen Problematiken fristgerecht in der Probezeit gekündigt. Die letzten beiden Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist bis heute bin ich krank geschrieben wegen Erschöpfung. Nun bin ich schwanger und weiß nicht wie es weiter geht. Angenommen ich bin bis zur Geburt weiterhin krank geschrieben (arbeitslos muss ich mich laut Arbeitsamt erst nach meiner Erkrankung melden) und möchte nach der Geburt Elterngeld beziehen, bleiben mir dann nur die 300 Eur Elterngeld ? Wenn ich mich nach Geburt arbeitslos melde habe ich Anspruch auf ALG 1, muss dann aber arbeiten gehen ? Zudem habe ich ja noch meinen großen Sohn zu versorgen, mein jetziger Partner mit dem ich zusammen lebe und ein gemeinsames Kind bekomme ist nicht der Vater meines großen Kindes. Haben Sie eine Idee wie ich das am besten lösen kann ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die 14 Tagesfrist noch nicht um ist, würde ich dem AG die SchwS anzeigen - die Kündigung ist dann unwirksam. Oder, je nach EIntritt der SchwS, Kündigungsschutzklage einreichen. Ansonsten würde ich mich auf jeden Fall bei der Agentur fA melden. ArbGeld 1 können Sie nach der Geburt nur erhalten, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Vefügung stehen, das Kind also fremdbetreut ist. Liebe Grüße NB


Felica

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Das beste wäre einen neuen Job zu finden bevor man die Schwangerschaft sieht. Noch besser, du legst Wiederspruch gegen die jetzige Kündigung ein und sagst das du schwanger bist. Gleichzeitig Kündigungsschutzklage einreichen. Auch in der Probezeit bist du als Schwangere unkündbar. Musss schnell erfolgen, die Fristen sind kurz. Vorteil wäre, das Einkommen würde dein EG erhöhen, du hättest Anspruch auf EZ und Mutterschaftsgeld. Bleibst du krank geschrieben oder bekommst ALG1 wird beide zum Mindestsatz führen. ALG1 nach der Geburt bekommst du nur wenn du eine Betreuung hast, unwahrscheinlich mit einem Neugeborenen. Alles Gute


Mitglied inaktiv

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Wie weit war genau deine Schwangerschaft an dem Tag, als dir das Kündigungsschreiben zugestellt wurde? Und wie lange ist das genau her? (Bitte präzise Angaben machen.) Beim Elterngeld zählt das Einkommen, das du die 12 Monate bis zur Geburt erworben hast. Unabhängig von der rechtlichen Fragestellung würde ich jetzt schauen, kräftemäßig auf die Beine zu kommen, damit du in der Lage bist, die Strapazen der Schwangerschaft und Geburt, der Erziehung von zwei (älteren) Söhnen und den Haushalt zu bewältigen.


Dilia82

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Erst mal vielen lieben Dank für die Antworten :) Mein Job wurde mir zum 30.05.2018 gekündigt. Ich habe jetzt erst positiv getestet , ich bin also noch ganz am Anfang. Mir schnell einen neuen Job suchen und Schwangerschaft verschweigen kommt nicht in Frage, schon allein wegen Arbeitsschutz. Ich bin Erzieherin und würde normalerweise in ein BV gehen, wegen fehlender Immunität gegen Zytomegalie. Ich würde mein Kind gefährden. Geplant war das so nicht, eigentlich wollte ich erst mal wieder auf die Beine kommen und arbeiten gehen um eben genau diese Situation zu vermeiden. Leider habe ich vor 2 Monaten einen Abgang gehabt und mein Zyklus ist komplett durcheinander geraten. Ich habe nur einen Sohn, nicht zwei ! Ist ganz schön verzwickt die Situation. Zumal ich es furchtbar finde nach Jahren Arbeiten jetzt dann finanziell so da zu stehen :( Zu dem möchte man ja nach der Geburt auch eine Bindung zu seinem Kind aufbauen und die erste Zeit genießen und nicht direkt wieder zur Arbeit marschieren.


Mitglied inaktiv

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Wurde dir "zum" 30.05. oder "am" 30.05. gekündigt? Wann ging das Kündigungschreiben bei dir ein? Wenn du noch Kündigungsschutzklage erheben willst: die Frist läuft evtl morgen oder Mittwoch schon ab, falls dir das Kündigungsschreiben am 30.05. zugestellt wurde (3 Wochen Zeit). Dazu braucht man genaue Daten, die hast du bisher nicht geliefert. Fehlende Immunität gegen Cytomegalie: du weißt doch gar nicht deinen aktuellen Immunstatus, solange du nicht beim Betriebsarzt warst. Und selbst wenn dir CMV fehlt, ist das noch kein zwingender Grund für ein BV. Es käme auch eine Umsetzung in eine Kindergartengruppe oder andere Einrichtung des Trägers in Frage (je nachdem welcher Träger das ist), oder auch Bürotätigkeiten. Die Umsetzung hat immer Vorrang vor einem BV.


Felica

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Wenn du schon so argumentierst bleib im Krankengeld und stell dich auf Mindestsatz ein. ALG1 wirst du dann auch nicht bekommen wenn du gleich schon sagst, kann ja gar nicht arbeiten weil ja schwanger und gleich BV. Für Arbeitslosengeld musst Du arbeitsfähig sein und willig. Ist doch völlig egal auf was du dich jetzt bewirbst, muss ja nicht als Erzieherin sein. Es geht darum das du überhaupt einen Job hast.


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