Hallo Frau Bader,
Ich bin seit dem 24.10.21 krankgeschrieben bezüglich Depression, auch bin ich in dem Zeitraum gekündigt wurden.
Ich habe bislang meine Au’s und eine medikamentöse Behandlung vom HA bekommen. Auch mal war ich ein Tag lang in einer Klink für ein Tag, und musste dort wieder absteigen weil ich es organisatorisch nicht hinbekommen hatte. Jetzt habe ich vor 2-3 Wochen erfahren das ich in der 5 Woche schwanger bin. Auch sollte ich mich laut meinem Hausarzt mal bei einem Psychologen vorstellen, da er sonst Probleme hätte mich weiter krank zu schreiben. Letzte Woche hatte ich dann nach langem warten einen Termin beim Psychologen, wo ich mich garnicht wohl gefühlt habe und ich iwie nur noch mehr runter gezogen wurde statt das mir geholfen wird. Zu meiner Frage: muss ich weiterhin zu dem selben Psychologen oder kann ich mir einfach einen anderen suchen und in der Zeit weiter von meinem HA krank geschrieben werden?
2. Frage: ändert sich iwas für mich weil ich Jz schwanger bin an meinem Krankengeld? Was steht mir zu?
Ich bedanke mich im Vorraum schon für ihre Antworten. Lg
von
Melmel21
am 11.07.2022, 09:20
Antwort auf:
Seit 24.10.21 Krankengeld, Jz schwanger
Hallo,
1. Sie können wechseln.
2. Nein, ändert sich nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2022
Antwort auf:
Seit 24.10.21 Krankengeld, Jz schwanger
Mich wundert das der Hausarzt so lange ohne Diagnose eines Facharztes krank schreiben konnte. Nein du kannst im neuen Quartal einen anderen Arzt suchen.
Am der Schwangerschaft ändert das erst Mal nix. Elterngeld wird halt mau. Krankengeld zählt als Lohnersatzleistung
Mitglied inaktiv - 11.07.2022, 14:20
Antwort auf:
Seit 24.10.21 Krankengeld, Jz schwanger
Es ändert sich nichts. Ein BV geht nicht, weil du weder Arbeit hast, noch arbeitsfähig bist. AlG1 geht nicht, weil du nicht arbeitsfähig bist. EZ hast du nicht, weil du keinen AG hast. KG solange irgendein Arzt die AU ausgelöst, hast du dabei eine Lücke, hast du ein Problem. Für das EG ist ALG1 oder Krankengeld egal, da beides Lohnersatzzahlungen. Jeder Monat damit wird mit 0 € beim EG gerechnet. Kannst selbst ausrechnen was da dann zusammenkommt. Gedanklich wurst du dich da beim EG mit dem Mindestsatz von 300 € anfreunden müssen.
Ich würde wohl versuchen, ob es nicht doch irgendeine Lösung gibt an einen Job zu kommen. Am besten sofort. Für das EG und um Anspruch auf EZ zu haben.
von
Bone
am 11.07.2022, 19:46