Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld jetzt schwanger.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld jetzt schwanger.

Lamousse

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Hallo, Ich bin seit 8.2.2021 krank, da ich Probleme an der Hand habe. Sollte eigentlich jetzt am Dienstag operiert werden (8.6.2021) Heute wurde eine ssw festgestellt 6. Woche. Ich arbeite als Altenpflegerin und erhalte bestimmt eine Berufsverbot Wie ist das den jetzt mit der Bezahlung? Da ich jetzt so lange Krankengeld erhalten habe. Wer zahlt mir das Geld? Bin total überfragt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Sie bekommen also weiter Krankengeld. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Solange du krank bist, kannst du kein BV beanspruchen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus.


MamaausM

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Solange du krank bist, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter. Dann am ersten Arbeitstag meldest du beim AG die Schwangerschaft und sollte er ein Beschäftigungsverbot aussprechen bekommst du so deinen Lohn als würdest du arbeiten. Später gibt es Elterngeld und das bemisst sich auf die 12 Monate vor Mutterschutz. Monate mit Krankengeld kannst du aber nicht ausklammern lassen. Die Krankheit ist nicht schwangerschaftsbedingt. Das zählt mit 0€ zum Durchschnitt. Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse die 13€/Tag und der AG stockt das dann auf.


Ani123

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Wärest du arbeitsfähig würdest du nach Auslaufen der Krankmeldung, am 1.Arbeitstag, deinem AG mitteilen, dass du schwanger bist, und er beurteilt, ob er eine mutterschaftskomforme Arbeit für dich hat. Da du aufgrund der Hand scheinbar garnicht arbeitsfähig bist, musst du dich weiter krank schreiben lassen. Denn eine AU geht dem BV vor. Für ein BV musst du arbeitsfähig sein und das in dem Umfang wie vor der Schwangerschaft auch. Kann der AG keine mutterschaftskomforme Arbeit stellen, stellt er das BV aus. Kann der AG nur eine mutterschaftskomforme Arbeit für z. B. 30 Stunden statt zuvor 40 Stunden stellen, stellt er ein BV für die übrigen 10 Stunden aus. Der AG kann ein BV zu jederzeit widerrufen, insofern er passende Arbeit hat. Und dann muss die Schwangere zur Arbeit. Sich dann krankschreiben zu lassen ist eine Möglichkeit, nur hat der AG das Recht, dieses anzuzweifeln und der Krankenkasse zu melden, welche sowas genau prüfen. Besteht ein Zweifel daran, dass die Schwangere das BV statt AU genutzt hat, muss sie das Geld für das BV zurückzahlen. Du schreibst, dass die OP am 08.06.2021 sein soll. Findet diese trotz Schwangerschaft statt? Wenn ja, wie lange dauert die anschließende Heilung? Was sagen die Ärzte dazu? Kannst du evtl. noch vor Beginn des Mutterschutzes deine Arbeit wieder aufnehmen? Wenn das so ist fließen zur Berechnung des EG noch Monate mit Lohn ein und du bekommst das Mutterschaftsgeld in Form deines Lohnes. Wenn nein, und du bist bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht wieder arbeitsfähig, dann zählen die Monate als 0-Runde und du bekommst für das Mutterschaftsgeld nur den Anteil von der Krankenkasse. Das EG wird aus der Zeit von 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Der Mutterschutz wird ausgeklammert. Wenn du die ganze Zeit AU warst ist es der Mindestsatz von 300€/Basis-EG.


Lamousse

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Vielen Dank für deine ausführliche Nachricht. Meine OP wäre am 8.6 aufgrund meiner Schwangerschaft wird diese nicht stattfinden und man versucht jetzt mit Krankengymnastik und Orthesen. Da es keine OP war die man sofort machen müsste, sondern auch es erst in einigen Jahreb machen könnte, ich es aber jetzt wollte, da ich So lange Beschwerden hatte und es endlich hinter mir haben wollte. Dass heißt ich wäre ab 8.6 wieder gesund wieder arbeitsfähig. Das Problem ist nur, dass ich Altenpflegerin bin und auf einer Dementen Station arbeite und durch die aktuelle Situation es mir zu heikel ist zu arbeiten. Ich aber einfach Angst habe, am Ende zu wenig Elterngeld zu erhalten. Möchte nicht etwas riskieren, nur um mehr Geld am Ende zu erhalten. Wenn ich jetzt ein BV von meinem Frauenarzt erhalten würde wäre das möglich? D.h ich würde auch mein normales Elterngeld erhalten? Ich hoffe man versteht was ich meine.


3wildehühner

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Deine Angaben sind sehr widersprüchlich! Du bist seit dem 8.2.21 arbeitsunfähig. Das sind ganze vier Monate! Am 8.6.21 wäre die OP gewesen. Das wäre eine OP. die auch später möglich wäre. Obwohl du jetzt zuvor vier Monate aufgrund der Hand arbeitsunfähig warst, kannst du plötzlich ohne Op und nur mit Hilfe von Physiotherapie ab dem Tag, ab dem eigentlich die OP gewesen wäre, wieder wie durch „Zauberhand“ arbeiten gehen? Warum hast du dann nicht direkt im Februar diese Therapien gemacht und bist wieder arbeiten gegangen? Wahrscheinlich hast du gerade eine Spontanheilung wegen der Aussicht auf das lukrativere Beschäftigungsverbot?( Berufsverbot ist übrigens etwas ganz Anderes-und SSW bedeutet Schwangerschaftswoche und nicht Schwangerschaft!) DIESE Lüge glaubt doch keiner! Für ein Beschäftigungsverbot MUSST du arbeitsfähig sein! Ein Beschäftigungsverbot aufgrund des Arbeitsplatzes MUSS vom Arbeitgeber ausgestellt werden, der Frauenarzt ist da nicht zuständig! Da du aber seit Februar krank bist, wirst du weiterhin Krankengeld erhalten.


MamaausM

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Ohha.... Das klingt ja jetzt voll nach spontane Heilung für mehr Elterngeld. Oben fragst du ganz anders. Dein Frauenarzt darf gar kein Beschäftigungsverbot erteilen wegen deinem Arbeitsplatz!!!! Und die Krankenkasse ist ja nicht blöd. Erst bezahlt sie Monate Krankengeld für eine Hand Diagnose und dann folgt nahtlos ein BV. Es spricht ja nix dagegen, die aktuelle Krankschreibung auslaufen zu lassen, dem AG die Schwangerschaft zu melden. Der macht dann eine Gefährdungsbeurteilung und bei einem nicht mutterschaftkonformen Arbeitsplatz spricht dieser ein BV aus. Die Lücke beim Elterngeld bleibt trotzdem.


MamaausM

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Monate März (Beginn Krankengeld) bis Monat Juni sind alles Monate die mit 0€ ins EG rein zählen. Elterngeld sind ja die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Anders als schwangerschaftsbedingte AU kann man normales Krankengeld nicht ausklammern lassen.


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