Eva2011
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich erhalte seit August 2018 Krankengeld aufgrund Angstzustände. Nun bin ich schwanger , mein Gyn würde mir das Beschäftigungsverbot aufstellen . Soweit ich weiß wird das Gehalt von den letzten 3 Monate zur Berechung genommen .... da ich aber wie erwähnt seit August Krankengeld bekomme , würde ich gern wissen wie dies dann berechnet wird oder ist das BV hinfällig ??! Ich bin im öffentlichen Dienst seit 2010 tätig! (Unbefristetes Arbeitsverhältnis!)
Hallo, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, können Sie theoretisch ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die Aufgabe für die Ausstellung obliegt aber nicht dem Gyn, sondern dem Arbeitgeber. Der muss nämlich prüfen, ob er Sie umsetzen kann. Liebe Grüße NB
-Talia-
Krankschreibung geht vor BV. Du bist aktuell nicht arbeitsfähig, hast also gerade keine Beschäftigung, die dir verboten werden müsste. Das BV ist also hinfällig. (Ansonsten bekommt man im BV das, was man auch ohne bekommen würde. Die 3 Monate betrifft nur AN, die kein festes Gehalt kriegen zB durch Schichtdienst oder Provision oder so.)
Eva2011
Liebe Talia, danke für deine Antwort. Leider verstehe ich die Antwort nicht so ganz... also die AU geht bis zum 28.2 ... ab dem 1.3 würde ich dann ins BV gehen ... was greift dann ein ? Und wie wird das dann berechnet ? Danke
Eva2011
Bin im Altenheim tätig und somit im Schichtbetrieb.... seit dem 15.8 beziehe ich Krankengeld... davor war ich als 50% Kraft tätig und arbeite seit 2010 in dem Betrieb
Sternenschnuppe
Anders gefragt. Würdest Du ohne Schwangerschaft ab 01.03. wieder arbeiten gehen? Ein BV vom Gyn ist in Deinem Fall nicht zulässig, die Gesetze haben sich dazu arg verschärft. Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und prüfen wo er Dich entsprechend des Mutterschutzgesetzes einsetzen kann.
Eva2011
Ja ich bin wieder arbeitsfähig ab dem 1.3
Eva2011
Und ich würde das BV nicht weger der Angstzustände kriegen sondern weil ich in der 1. Schwangerschaft eine drohende Frühgeburt hatte und der Gyn würd mir deswegen das BV Ausstellen, da das Risko es wieder zu bekommen zu hoch ist
Felica
Wenn Du ohne Schwangerschaft wirklich wieder arbeitsfähig bist, dann kann der Arzt ein BV aussprechen. Bedenke aber, die KK wird das mit Sicherheit genauer prüfen. Zumal wenn es wegen einer drohenden FG bei der ersten Schwangerschaft ausgestellt wird, das dürfte als Begründung auf wackeligen Füssen stehen nach einer so langen AU. Normalerweise würde man sagen, nach Ängstzuständen und so langer AU, wird erst wieder mit einer Wiedereingliederung gestartet, da kommt es schon komisch rüber wenn du just in den Moment wo die Schwangerschaft festgestellt wird, wieder voll arbeitsfähig sein soll. Will dir da nichts unterstellen, ich schreibe nur wie es auf andere wirkt und was man sich auch bei der KK sicherlich fragen wird. Die KK zahlt nämlich das BV am Ende und da in den letzten Jahren die Mißbrauchsfälle extrem vermehrt haben und dank der Gesetzesänderung Anfang 2018 die Gesetze dafür jetzt strenger sind, wird es auch öfters geprüft. Gerade eben solche Fälle. Solange du aber nicht arbeitsfähig bist, steht eine AU immer über einem BV und macht ein BV unmöglich. Wenn du aber wirklich voll arbeitsfähig bist und der Arzt stellt das BV aus, bekommst du ab dem Moment das Geld was du auch ohne BV bekommen würdest. Egal was in den 3 Monaten vorher war.
Mitglied inaktiv
Wenn du jetzt nicht schwanger geworden wärst, dann würde deine psychische Erkrankung am 01.03. enden und du wärst wieder voll arbeitsfähig? Wie kannst du das 3 Wochen vorher schon wissen? (Nicht, dass ich das dir nicht abnehme, aber von außen betrachtet, wirkt es nicht ganz glaubwürdig.) Wenn du jetzt eine Fehlgeburt erleiden müßtest, würdest du am 01.03. wieder voll arbeiten? Wenn du diese Fragen beide mit einem ehrlichen, wahrheitsgemäßen "Ja" beantworten kannst, dann ist das so ok wie du es planst. Ob die Gyn wegen drohender Fehlgeburt in der vorausgehenden Schwangerschaft jetzt schon prophylaktisch ein BV für die gesamte Rest-Schwangerschaft erteilen muss/darf - das ist eine andere Frage.
Eva2011
Ich weiß nicht wer recht hat aber die Krankenkasse sagt dass es nahtlos geht. Sobald die Krankenmeldung endet greift das BV!!???!!
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