Hallo Frau Bader, Ich beziehe schon eine Weile aufgrund einer chronischen Krankheit Krankengeld. Vor dem Krankengeld war ich bis letztes Jahr August in Arbeit die ich dann aufgrund meiner Krankheit verlor. Nun beginnt bei mir am 16.10. der Mutterschutz. Ich weiß bereits das dass Krankengeld bis 15.10. läuft dann fällt es automatisch durch den Mutterschutz weg. Wie verhält sich das mit dem Mutterschaftsgeld? Steht mir das Mutterschaftsgeld zu wenn ich vorher Krankengeld bezogen habe? Oder muss ich dann ALG1/2 beantragen? Falls das wichtig ist,ich bin bei der AOK plus Sachsen/Thüringen versichert. Vielen Dank für ihre Antwort. LG julienmami
von Julienmami am 30.08.2021, 12:14