Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des Kindes im ALG I Bezug oder z. B.  im Krankengeldbezug war. Würde es sich, rein finanziell gesehen, lohnen nach Möglichkeit noch während der gerade begonnenen Schwangerschaft im ALG I  Bezug möglichst kurzfristig einen gut bezahlten neuen Job zu suchen und anzunehmen, da dann das Gehalt aus diesem als Berechnungsgrundlage herangezogen wird? Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorgaben wie lange man im Bemessungsspielraum einer Tätigkeit nachgegangen sein muss, damit diese in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen wird? Es reicht wahrscheinlich nicht z. B. das man 1 Monat während der Schwangerschaft im ALG I  eine Tätigkeit mit z. B. 2000€ Nettogehalt hat, um dann im Nachlauf die 12 Monate von einem Elterngeld von 1.300 Euro / Monat zu profitieren. Welche Fristen gelten hier? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung. Herzliche Grüße StrahlenderLeuchtturm

von StrahlenderLeuchturm am 09.02.2024, 00:39



Antwort auf: Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Hallo, entscheidend für die Höhe des Elterngeldes in die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Monate mit Bezug von Arbeitslosengeld werden mit null Euro eingerechnet. Man erhält auf jeden Fall immer mindestens 300 € Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2024



Antwort auf: Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Es zählen immer die 12 vollen Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Alles addieren was echter Lohn ist und durch 12 teilen. Daraus errechnet sich dann das Elterngeld. Mindestens eben 300€.  Wenn sie so einfach einen Job bekommen kann ist das doch super und dann sollte sie das unabhängig von einer Schwangerschaft umsetzen.   

von Sternenschnuppe am 09.02.2024, 00:53



Antwort auf: Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Da nur mit Durchschnittswerten der 12 Monate gerechnet wird, würde ein Job in einem der 12 Monate mit 2000 netto 2000/12 = 167,67 167,67*100% Ausgleichquote im Elterngeld  Auch nur den Mindestsatz von 300 EUR pro Monat bedeuten.  Bei zwei Monaten mit 2000 netto würde sich das monatliche Elterngeld schon auf 333,33 EUR erhöhen.  Bei drei Monaten mit 2000 netto schon auf 460 EUR.  Jeder Monat mehr mit Lohn erhöht also sofort das Elterngeld merklich. 

von Dojii am 09.02.2024, 10:00



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