Frage:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Hallo Frau Bader,
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
Mich interessiert, wieviel Elterngeld bekommt man denn, wenn man in der elternzeit vom ersten Kind erneut schwanger wird und dann quasi "nahtlos" in die nächste EZ geht??
. Bekommt man dann einen gewissen Prozentsatz des vorherigen Geldes?
von
Lynn..
am 14.09.2021, 22:03
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2021
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Dir EZ spielt da keine rolle. Sondern wie lange man EG bezogen hat.
Bei kind2 wird, wie beim ersten Kind, geschaut welches Einkommen man in den 12 Monaten vor Geburt hatte. Die Monate in denen mutterschaftsgeld bezogen wurden oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld werden dabei ausgeklammert. Ebenso können bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden. Wenn du also nach dem 15tem Monat kein Einkommen hast, weil du zB in der EZ in TZ arbeitest, wird ab dann jeder Monat bis zum Mutterschutz mit 0 € gerechnet. Das kann soweit gehen, das du am Ende nur den mindestsatz bekommst.
von
Felica
am 14.09.2021, 22:25
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Danke für deine Antwort, also zählt dann der Elterngeld Bezug nach dem 14 Monat mit Null??
Und wenn man EG Plus (aber ohne Ausübung einer teilzeitbeschäftigung)hat, fällt "das neue" Elterngeld dann doch mehr als mickrig aus, oder verstehe ich was falsch?
(Ich bin nicht schwanger, mich interessiert es nur)
von
Lynn..
am 14.09.2021, 23:12
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
EG nach dem 14ten Monat wird nicht berücksichtigt. Das zählt dann mit 0 €. Will man das gleiche EG wie beim ersten Kind, muss der Mutterschutz im 25ten Lebensmonat des älteren beginnen, spätestens im 16ten. Da es noch geschwisterbonus gibt. Laufender EG-Bezug sollte zum neuen Mutterschutz beendet sein, da es sonst mit dem neuen mutterschaftsgeld verrechnet wird. Zudem die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden um auch den AG-Anteil zu bekommen.
von
Felica
am 15.09.2021, 07:11
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Felica meint nicht 25. Lebensmonat sondern 15. Lebensmonat muss der Mutterschutz beginnen, wenn man nicht arbeitet.
Arbeitet man ab 15. Lebensmonat wenigstens Teilzeit zählt dieser Lohn ab da zum Elterngeld.
von
MamaausM
am 15.09.2021, 08:39
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Vielen Dank für die Antworten. Aber dann würde es ja im Grunde eher Sinn machen (wäre natürlich fies für den AG) bei erneuter Schwangerschaft in der ersten EZ diese zu verkürzen und dann ins BV zu gehen(also bei mir wäre es zum beispiel so, dass ich wahrscheinlich eins vom AG bekommen würde, aber auch vom Arzt weil ich ein paar Risiken habe)?
So ganz unkompliziert scheint das ja alles nicht zu sein :-)
von
Lynn..
am 15.09.2021, 14:48
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Nein, du kannst die EZ nicht einfach verkürzen, das geht, außer in Härtefällen, wozu eine Schwangerschaft nicht gehört und zum neuen Mutterschutz, immer nur mit Zustimmung des AG. Und warum sollte er dem zustimmen wenn er weiß, du gehst dann direkt wieder in EZ?
Der beste Weg ist der, man reicht 2 Jahre EZ ein, nimmt EG so das man es 14 Monate bezieht, also eine Mischung aus Basis-EG und EG Plus und sagt dem AG das man plant ab dem 15ten Lebensmonat wieder in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Dann sorgt man frühzeitig für eine Kinderbetreuung und sollte es dann mit der erneuten Schwangerschaft wie geplant klappen, schaut man. Entweder man geht dann eben bis zum erneuten Mutterschutz wieder arbeiten, wenn da noch eine Lücke ist welche sich mit Urlaub, Überstunden nicht füllen lässt, oder sofern es ein BV gibt, wird das über die Höhe der TZ-Vereinbarung laufen.
Risiken sind übrigens kein Grund für ein BV. Und beim zweiten Kind sind die Hürden für ein BV auch etwas höher, denn wie gesagt, dazu braucht es eine Kinderbetreuung. Würde eine Risikoschwangerschaft langen, wären ja heutzutage die meisten Schwangeren im BV.
von
Felica
am 15.09.2021, 15:12
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Es ist nicht erlaubt die Elternzeit abzubrechen um in ein bezahltes BV zu gehen.
von
MamaausM
am 15.09.2021, 15:33
Antwort auf:
Wieviel elterngeld, wenn in EZ vom ersten Kind erneute Schwangerschaft
Danke für die Antworten, das scheint echt kompliziert :-)
von
Lynn..
am 15.09.2021, 20:27