Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft während Still-BV 2.0

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Schwangerschaft während Still-BV 2.0

Sarah1801

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Guten Abend 🙂   aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit bis zum 30.06.2024 im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 11 Monate alt.   Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt (ab dem 19.07.2024) und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeiten gehen möchte, einen Vertrag haben wir noch nicht gefertigt.  (E-Mail Verkehr dafür hab ich dokumentiert, geplante Dienste habe ich auch gespeichert.)   Jetzt bin ich erneut schwanger, ungefähr in der 6. SSW     Ich darf schwanger absolut nicht in meinem Job tätig werden, Alternativen gibt es auch überhaupt keine.  In der ersten Schwangerschaft war ich direkt ab Bekanntgabe quasi raus, das ging alles seinen geregelten Weg     Nun zu meinem Problem. Wie beschrieben, bin ich ja noch im Still- BV. Dieses läuft zum 30.06.2024 aus, da wir grade abstillen   Ab dem 19.07.2024 (1. Geburtstag meines Sohnes, so lange hatte ich vor eigentlich zu stillen, jetzt stillen wir wegen der neuen Schwangerschaft eher ab) wäre ich in Elternzeit. In der Zeit vom 01.07.-19.07 bin ich dann normal wieder angestellt, darf nicht arbeiten, also bekomme ich vom Betriebsarzt direkt ein Beschäftigungsverbot für 19 Tage.  Das endet laut AG am 19.07 und ich soll die Elternzeit antreten.  steht der Mutterschutz (also das BV) nicht über der Elternzeit?    Hinzu kommt die Problematik bzgl der Teilzeitstelle:  Ich bin auf das Geld vom TZ Gehalt angewiesen, kann dem aber leider nicht nachgehen.  Mein AG ist der Meinung, da wir keinen offiziellen Vertrag aufgesetzt haben, hab ich schlichtweg Pech gehabt.  Ein BV WÄHREND der Elternzeit ist nicht zulässig, das ist mir klar. Jetzt bin ich vor Antritt der Elternzeit schwanger geworden und gewillt arbeiten zu gehen  wie verhält sich das nun? Kann das jemand beantworten?      Ganz liebe Grüße,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der EZ spielt ein BV keine Rolle. 2. Sie müssen die Vereinbarung des TZ-Vertrages beweisen, ansonsten bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld für die TZ-Tätigkeit. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Der AG muss die Teilzeit in Elternzeit schriftlich ablehnen.  Solange da noch kein Zusatzvertrag über die Teilzeit unterschrieben ist hast Du nichts verwertbares in der Hand.    Mit der Ablehnung kannst Du dann ALG1 in Elternzeit bekommen. Für das Volumen der Dir möglichen Stunden. Das Kind wird ja Betreuung haben für mindestens 15 Stunden Arbeit.    Für das Elterngeld zählt ALG1 als Nullrunde, daher suche Dir einen möglichen Teilzeitjob den Du ausüben kannst schwanger.  Das steigert das Elterngeld für das zweite Kind.    Alles Gute   


Neverland

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Dein Fehler war, dem AG jetzt bereits etwas über die erneute Schwangerschaft zu sagen. Merke für die Zukunft, erst unterschreiben, dann sagen.  Eigentlich greift ab 19.07 dann die TZ-Vereinbarung. Du bekommst über die TZ dann ein BV. Kannst du das aufgrund der Emails auch nachweisen, hast du gute Chancen das auch durch zu setzen. Ich würde dem AG in Ruhe darauf hinweisen. Daa weitere AV ist aber so oder so getrübt. 


MamavonMia123

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Frage an Neverland:  Aber die AP darf doch auch nicht wissentlich, dass sie ins BV geht (sie ist ja aktuell sogar im Still-BV) einen Vertrag unterschreiben, oder?  Ich frage mich hier (ganz ehrlich und allgemein  und ohne etwas unterstellen zu wollen): ab wann ist es vorsätzlich und Sozialbetrug und ab wann entspricht es der  ursprünglichen Planung.  Jeder kann in seinen EZ -Antrag reinschreiben, dass TZ geplant ist, das verpflichtet auch den AN Inder Regel nicht dazu das durchzuziehen.   Somit frage ich mich auch, ob der AG überhaupt einen Vertrag über diesen Voraussetzungen anbieten dürfte, nun wo er auch von der Schwangerschaft weiss.   Das ist ausdrücklich eine allgemeine Frage und bezieht sich nicht auf die Fragestellerin. Ich will hier gar nichts unterstellen! 


Neverland

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Natürlich darf Frau im wissen das sie schwanger ist einen AV unterschreiben. Nicht ihr obliegt due frage BV oder nicht. Der AG kann ersatztätigkeiten anbieten, muss er auch. Es ist das Versäumnis vom AG wenn er dieses nicht macht. Ich wette, in den meisten Fällen könnten die AG - wenn die denn dann wollten. Ist so aber für diese bequemer und günstiger. Die Schwangerschaft hat da insofern null Relevanz. Auch ein mögliches BV nicht. Zumal sie sich jetzt sogar schlechter stellt. Sie ist aktuell nicht in EZ. Mit Ende des Still-BV muss sie wieder so arbeiten, wie es in ihrem Vertrag steht. Das wäre VZ. Bei einem BV damit auch Geld für VZ und volles EG wie beim ersten Kind. Nun möchte sie dann in EZ gehen und innerhalb dieser in TZ arbeiten und zudem EG plus beziehen. Basis geht ja nicht mehr. Greift der neue Vertrag, dann fließt ein großer Teil des TZ-Gehaltes in die Berechnung vom neuen EG. Es wird geringer ausfallen. Zudem bekommt sie bei einem BV nur TZ-Gehalt.  Einziges Problem dabei wäre halt die Kinderbetreuung. Aber das Kind muss ja jetzt bereits schon betreut sein, sonst gäbe es kein Still-BV. Insofern würde ich schauen, ob man diese Betreuung nicht bis zum Mutterschutz geregelt bekommt. Als Plan B wenn der AG weiterhin so stur bleibt. Ist das mit der Betreuung nicht möglich, würde ich daa Geld was der AG mit Dank VZ-Lohn gibt für Babysitter usw planen. Und mich  ansonsten entspannt zurücklehnen. Die TE hat sich hier nur vorzuwerfen, das sie zu früh dem AG von der Schwangerschaft erzählt hat.   


MamavonMia123

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Nochmal an Neverland, weil es mich ehrlich interessiert: Aber die EZ tritt die AP doch ohnehin an. Diese darf der AG gar nicht ablehnen.  Es geht lediglich um den TZ-Vertrag, den der AG ihr nun nicht anbietet, wohlwissend, dass er ihr keine mutterschutzkonforme Beschäftigung anbieten kann. Die Alternative wäre, dass er sie anstellt, obwohl er weiss, dass sie umgehend im BV landet. Das darf doch der AG gar nicht. Wäre die Schilderung anders und eine Schwangere, möchte in ihrer EZ auf einmal arbeiten oder in TZ auch nur die Stunden erhöhen, bevor sie dem AG ihr Schwangerschaft mitteilt, wissend, dass ein BV anstehen wird, wir hier immer wieder erklärt, daß dies Sozialbetrug wäre. Daher meine Frage. Nochmal: ich unterstelle der AP absolut nicht, dass es so ist, aber beweisen kann man es halt auch nicht.   


Anna198

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Da hätte ich jetzt auch eine Frage an alle Antwortenden rein aus Interesse: wenn eine Frau direkt nach dem Mutterschutz ins Vollzeit(?)-Still-BV geht bedeutet das, dass sie ursprünglich gleich nach dem Mutterschutz VZ arbeiten wollte und es somit auch eine VZ Betreuung für das Baby gibt, richtig? Und nachdem sich dann rausgestellt hat, dass sie ein Still-BV bekommt geht das Baby trotzdem ab dem Alter von 8 Wochen in die Fremdbetreuung, denn es könnte ja z.B. jederzeit sein dass das Stillen nicht mehr funktioniert oder die Mutter aufgrund von Medikamenteneinnahme nicht mehr stillen darf und dann greift sofort wieder der normale VZ Vertrag. Und die Mutter läuft dann während des Still BV nach Bedarf zur Tagesmutter/Kita und stillt dann ihr Baby oder sie pumpt ab und lässt die Tagesmutter/Kita die abgepumpte Milch füttern?Denn sie muss ja 1. Stillen(/Abpumpen) und 2. Ihr Kind von anderen Personen betreuen lassen um jederzeit arbeitsbereit zu sein. Also rein theoretisch kann sie dann die Tage im Café verbringen, während sie VZ Gehalt bezieht und andere Menschen sich um ihr Baby kümmern.  Verstehe ich das richtig oder habe ich da einen Denkfehler?


MamavonMia123

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@Anna198. Im Prinzip schon, aber dein Text ist etwas konfus. Du meintest wahrscheinlich, wenn sie eine Ersatztätigkeit vom AG bekommt, muss sie abpumpen oder in den Stillpausen zur Kinderbetreuung. Es ist aber ja auch möglich, dass der Mann in EZ ist, um sich um das Kind zu kümmern oder die Großeltern. Es darf sich die Mutter im Still-BV selbstverständlich auch um ihr Kind kümmern.  Aber natürlich hat ein VZ Still-BV direkt nach dem Mutterschutz leider häufig ein kleines "Geschmäckle", wobei ich in meinem Umfeld auch mehrerer Fälle kenne, bei denen der Vater sehr früh die Ganztagsbetreuung übernommen hat, während die Mutter wieder VZ arbeiten gegangen ist.  Ich kenne aber natürlich auch (in meinem Fall) Zahnärztinnen, die ein Jahr *frei* bei Vollzeitgehalt nach den 8 Monaten BV  wegen Schwangerschaft voll eingeplant haben und gar keine Betreuung gehabt hätten.    


Neverland

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Ja. Die EZ würde starten. Ganz normal. Da muss ich mich korrigieren. Aber der AG und die Userin haben scheinbar per Mail bereits über Dienstpläne gesprochen. Der schriftliche AV dient lediglich der Beweisbarkeit. Das hat die Userin aber auch mittels Mails, wenn da bereits Dienspläne dabei sind, mit ihrem Namen. Wie will der AG dann begründen, das nun plötzlich TZ in EZ nicht mehr möglich ist? Da würde sich jeder Richter drüber freuen. 


Anna198

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@MamavonMia Ich hatte das tatsächlich so gemeint wie ich es geschrieben hatte. Um eine Tagesmutter oder einen Kitaplatz muss man sich ja frühzeitig bemühen, da hat man ja noch nicht mal einen Rechtsanspruch zu so einem frühen Zeitpunkt. Und dann müsste man sein Baby auch tatsächlich hinbringen, während man im Still-BV ist, sonst ist der Platz sofort weg und man hätte im Fall der Fälle keine Betreuung. Ist natürlich was anderes wenn es die Familie macht, die dann je nachdem noch im gleichen Haus lebt. Ich kenne wiederum kein einziges Paar, das die Betreuung komplett durch die Familie abdecken konnte, da die Väter selbst gearbeitet haben und Großeltern, Tanten und Onkel selbst berufstätig waren...Aber das wird vermutlich auch nicht überprüft. Wobei wir dann wieder beim Geschmäckle wären, denn man könnte ja auch einfach ganz normal in EZ gehen wie alle anderen auch. Das BV ist ja in den entsprechenden Berufen keine Überraschung.  Und die Frage die sich mir dann auch noch stellt ist, warum man direkt nach dem Mutterschutz VZ arbeiten möchte, was dann eben ganz überraschend durch ein BV verhindert wird. Und dann später auf TZ reduzieren möchte, wenn das Kind schon älter ist.    Aber gut.....


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