Zahnimama
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer Steigerung. Meine Frage ist nun, wenn ich zu späterer Zeit während der TZ im Rahmen der EZ erneut schwanger werden sollte und erneut das BV greift (Job und Medikation meinerseits werden kaum etwas anderes zulassen) -bekomme ich dann unter weiterlaufender EZ den Ausgleich des TZ-Lohns? Oder endet die Elternzeit? In anderen Beiträgen habe ich gelesen, dass die EZ zum Mutterschutz endet. Wäre es in meinem Fall auch so? Und greift dann der TZ- oder VZ-Lohn? Viele Grüße
Hallo, Sie erhalten im Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
Suomi
Man bekommt den Lohn den man auch ohne BV bekommen hätte. Also während TZ in EZ den Lohn für die Teilzeitstelle. Die EZ endet natürlich nicht automatisch nur weil man ins BV kommt. Du kannst die EZ nur zum neuen Mutterschutz hin beenden und nicht um in ein VollzeitBV zu gehen.
Terkey235
Grundsätzlich soll deine Chefin oder dein Chef dich umzusetzen. Sie oder er könnte dir eine andere Tätigkeit zuweisen, die nicht unbedingt etwas mit deinen gängigen Aufgaben zu tun haben muss. Das könnte beispielsweise der Empfang sein, die Ablage oder ein anderer Bereich, den du gefahrlos abdecken kannst bis zum Mutterschutz. Du arbeitest weiterhin nur die vereinbarten Stunden. Es könnte dich also niemand dazu zwingen, Vollzeitschichten zu leisten. Ungeprüft ins BV schicken dürfen die Zuständigen dich nicht. Solltet ihr zu den Praxen gehören, die keinen Personalmangel oder keine unerledigten Aufgaben haben, greift das BV im Rahmen deiner TZ-Arbeit mit entsprechendem TZ-Gehalt. Du beendest dann die Elternzeit zum Mutterschutz, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Zahnimama
Vielen Dank für die Antwort.
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