erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem Elterngeld die ich momentan beziehe die 450/520 Euro wegfallen. Nächsten Monat wollte ich ursprünglich wieder in den Tagdienst einsteigen und auf Teilzeit reduzieren. Nun bin ich mir etwas unsicher, was ich in meiner Situation jetzt am besten machen sollte. (Bzgl. der Finanziellen Situation) Damals bin ich aufgrund von Corona ins BV gekommen denke aber das ich dieses mal arbeiten gehen könnte. Würde ich mit dem neuen Vertrag eher ins negative rutschen ? Liebe Grüße

von Mine.Me am 01.01.2023, 21:05



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Hallo, wenn vertraglich eindeutig geregelt ist, dass nur Nachtdienste gemacht werden, erhalten Sie ein Beschäftigungsverbot und Ihren Lohn weiter. Nicht ganz verstanden habe ich die vertragliche Situation ab Februar. Wenn vereinbart ist, dass Sie wieder in den Tagdienst einsteigen und Sie erhalten dafür kein Beschäftigungsverbot, gehen Sie eben arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2023



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

- Wie lange waren Sie in EZ? - Wann ist das 1. Kind geboren? - Arbeiten Sie zurzeit TZ in EZ auf Minijibbasis? Wie lange ist der Vertrag gültig? - Was steht im Vertrag welcher ab nächsten Monat (1.2.) gilt? - Weiß ihr AG von der Schwangerschaft? In ihrem jetzigen Vertrag, Minijobbasis, steht, dass sie nur Nachtdienste machen. Diese dürfen sie schwanger nicht mehr ausüben. Ihr AG wird ihnen ein BV aussprechen. Sie bekommen weiterhin das Gehalt (520 €), so als wenn sie arbeiten würden. Sobald ein neuer Vertrag gilt (so wie sie schreiben ab 1.2.) muss geschaut werden was darin steht. Sie schreiben vom "Tagdienst" und das sie sich vorstellen können den auch schwanger auszuüben. Ihr AG entscheidet nach einer Prüfung ob der Arbeitsplatz mutterschutzkomform ist. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten: 1) sie dürfen die Arbeit ausüben, 2) er versetzt sie in einen mutterschutzkomformem Arbeitsplatz, 3) er spricht ein BV aus. (Bedenken Sie dabei, dass er das jederzeit aufheben kann, sobald er einen mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat). Wenn sie TZ in EZ ab 1.2. arbeiten können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Somit bekommen sie Mutterschutzgeld in Höhe des VZ-Vertrages (evtl. sogar mehr als letztes Mal, weil es zu Erhöhungen des Gehaltes kam). Arbeiten Sie regulär TZ bekommen sie Mutterschutzgeld in TZ. Die verbliebene EZ können sie taggenau (z. B. 2 Monate, 3 Tage) bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.

von Ani123 am 02.01.2023, 01:56



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Guten Morgen danke für die schnelle Antwort. Das mit dem Minijob war mir gar nicht bewusst, dass man dort auch ins BV gehen kann und somit weiter Gehalt bekommt! Meine Elternzeit endet Janaur 2024 also bin ich aktuell ein Jahr in Elternzeit. Genau der Vertrag auf Minijobbasis geht solange bis meine EZ vorbei ist. Der Vertrag für die Teilzeitstelle wird erst ende der Woche erstellt. Es findet diese Woche ein Gespräch bzgl. der Rahmbedinungen statt und dann wird der TZ Vertrag aufgesetzt. Nein da ich selbst erst vor kurzem von der Schwangerschaft erfahren hat habe ich es meinem Arbeitgeber noch nicht gesagt (Bin noch nicht über die 12 Wochen). Genau Falls ich ins BV muss bekomm ich dann das Gehalt von meinem TZ Tätigkeit wenn ich diese Unterschreiben sollte. Ansonsten würde ich weiterhin das Gehalt vom Minijob erhalt..

von Mine.Me am 02.01.2023, 07:49



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Im BV bekommt man immer das wie vereinbart. Jetzt auf Minijob und ab Februar dann dein Teilzeit Mache den Vertrag Safe und du bist sicher

von MamaausM2 am 02.01.2023, 18:34



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Ihr Minijobvertrag läuft bis Ende Januar 2024 und ist auf die EZ befristet. Achten Sie darauf, dass es ab 1.2. TZ in EZ ist. Wenn es nur TZ ist hebt er den VZ-Vertrag auf was finanzielle Nachteile beim Mutterschutzgeld und EG hat. Was passiert mit dem Minijobvertrag? Sie können diesen weiterhin laufen lassen und zusätzlich TZ arbeiten. Beides in TZ in EZ. Da sie keine Nachtdienste ausüben dürfen spricht ihr AG dafür ein BV aus. Die TZ-Arbeit sollen Tagdienste sein. Ihr AG prüft ob sie den ausüben dürfen oder er ein BV ausspricht. Es ist möglich nur für eine Tätigkeit ein BV zu bekommen (Nachtdienst). Evtl. hebt ihr AG den Minijob auf und es fließt in die TZ-Stelle mit ein als Tagdienst. Gibt es dafür schon eine Abmachung? Wenn es nur einen zusätzlichen TZ-Vertrag gibt läuft der Minijobvertrag weiter. Das hätte den Vorteil, dass das EG erhöht wird. Andererseits müssten sie den Vertrag auch ausüben können falls z. B. die Schwangerschaft nicht hält. Das sollten sie mit bedenken. Ggf. ist dann die Aufhebung des Minijobs doch besser und nur TZ zu arbeiten. Denken Sie daran ihre EZ zum Tag vor dem Mutterschutz zu beenden um Mutterschutzgeld in VZ zu bekommen.

von Ani123 am 02.01.2023, 20:49



Antwort auf: erneute Schwangerschaft in der Elternzeit, wie schaut das Arbeitsverhältnis

Wie lange haben sie EG bezogen? Das ist relevant für die Ausklammerung. Monate die sie ausklammern können werden von vor der 1. EZ genommen. Somit in VZ. Wenn ich es richtig raus lese ist ihr Kind im Januar 2022 geboren?

von Ani123 am 02.01.2023, 20:52



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