Sarah1801
Guten Abend 🙂 aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann. Ich befinde mich zur Zeit im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 10 Monate alt. Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeiten gehen möchte, einen Vertrag haben wir noch nicht gefertigt. Jetzt bin ich erneut schwanger, ungefähr in der 6. SSW Ich darf schwanger absolut nicht in meinem Job tätig werden, Alternativen gibt es auch überhaupt keine. in der ersten Schwangerschaft war ich direkt ab Bekanntgabe quasi raus Nun zu meinem Problem. Wie beschrieben, bin ich ja rein formell noch im BV und das noch 8 Wochen Also die Elternzeit bin ich offiziell noch noch angetreten Kann das eine Beschäftigungsverbot das andere ablösen? Ich bin auf das Geld vom TZ Gehalt angewiesen, kann dem aber leider nicht nachgehen. Ein BV WÄHREND der Elternzeit ist nicht zulässig, das ist mir klar. Jetzt bin ich vor Antritt der Elternzeit schwanger geworden und gewillt arbeiten zu gehen wie verhält sich das nun? Kann das jemand beantworten? Ganz liebe Grüße,
Hallo, Bitte Frage neu stellen mit der Info, ob Sie jetzt in BV oder Ez sind und Zeitangaben. Liebe Grüße NB
peekaboo
Guten Morgen, das verstehe ich nicht ganz… Du bist momentan in Elternzeit und arbeitest Teilzeit in Elternzeit? Weil du schreibst, dass du die Elternzeit noch nicht angetreten hast. Wer hat denn das Kind jetzt die ersten zehn Monate betreut? Hast du vorher Vollzeit gearbeitet, und möchtest jetzt während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Sorry aber da blicke ich nicht durch
Suomi
Sie ist im Still-BV aktuell.
Himbeere2008
Bei bestimmten Berufen (Chemikerin, Zahnärztin usw) kann man nach der Geburt in ein Still BV gehen und muss keine Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber kann monatlich eine Stillbescheinigung verlangen. Allerdings hat man dann keinen Kündigungsschutz. Nach dem Still BV beginnt dann die Elternzeit.
WonderWoman
ein bv in der ez geht sehr wohl wenn man in der ez tz arbeitet. dann bekommt man allerdings nur den tz-lohn ersetzt. du kannst die ez nicht zurückziehen. aber du kannst darauf drängen dass dein wunsch nach tz in ez jetzt zügig beantwortet wird. sobald der ag die tz genehmigt hat kannst du die schwangeschaft melden und bekommst dann ab beginn des tz-vertrags dein tz-gehalt im bv.
peekaboo
Vielen Dank für die Aufklärung
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