Liebe Frau Bader,
ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 50%Teilzeit in Elternzeit (genauer Wortlaut des Vertrages) gearbeitet. Vor meiner ersten Schwangerschaft war ich 100% Vollzeitig beschäftigt.
Ich dachte immer das ist kein Problem bis zum Mutterschutz die Elternzeit weiter laufen zu lassen, habe es dann aber auf Raten der Personalabteilung im August beendet und auch eine Bestätigung der beendeten Elternzeit vom Arbeitgeber erhalten. Jetzt meinte die nette Dame auf dem Amt das dann aber seit Beschäftigungsverbot der alte 100% Vertrag greifen müsste, da die Elternzeit ja beendet wurde ( sogar auf Wunsch & Bestätigung des Arbeitgebers). Das heißt ich müsste ja auch das volle Gehalt erhalten. Die Frau vom RP sieht das genau so, meinte nur das Beschäftigungsverbot kein Grund gewesen wäre die Elternzeit zu beenden. Da es jedoch vom Arbeitgeber aus ging und bestätigt wurde ist es sein Fehler und mein Vorteil.
Meine Personalabteilung meinte jedoch es werden nur die letzen 3 arbeitende Kalendermonate bei der Berechnung berücksichtigt und die wären natürlich aus meinem Teilzeit in Elternzeit Vertrag.
Jetzt hab ich viele Meinungen und weiß nicht weiter. Greift mein Vollzeit Vertrag nach Beendigung oder nicht?! Klar könnte ich arbeitsrechtliche Schritte gehen. Es geht dann immerhin um aktuell 4000€ Nachzahlung und die Berechnung des Elterngeldes für das kommende Kind.
Vielleicht haben Sie mir ja einen Rat auf rechtlicher Grundlage auf den ich mich berufen kann.
Liebe Grüße
von
LaKirn
am 19.12.2023, 19:19
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Hallo,
oha.
1. Man darf die EZ nicht beenden, um in ein BV zu gehen. Egal, was der AG sagt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das kann noch gewaltigen Ärger mit der KK geben. Die können die Zahlungen vom AG und evtl. auch von Ihnen zurückfordern. Und es kann strafrechtlich von Belang seien (wobei ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne).
2. Mit Beendigung der EZ lebt der VZ Vertrag wieder auf. Es stellt sich aber die Frage, ob Sie überhaupt VZ hätten arbeiten können (der AG soll ja eigentlich versetzen).
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass da nicht noch dicke was nachkommt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2023
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Mit Beendigung der EZ lebt der VZ-Vertrag wieder auf. Wenn sie kein BV gehabt hätten, hätten sie VZ arbeiten müssen. Ihr AG hat der Beendigung der EZ schriftlich zugestimmt. Wenn auch unwissentlich wird es dem AG nicht davor schützen sie ab dem Ende in VZ bezahlen zu müssen.
Fordern sie schnellstens die Nachzahlung an und auch, dass sie ab sofort in VZ bezahlt werden. Es ist ausschlaggebend für die Berechnung des neuen EG.
In diesem Fall haben sie Glück gehabt und das BV wurde nicht ausgehoben und die Schwangerschaft blieb. Was hätten sie gemacht wenn es nicht so wäre? Bedenken Sie, dass sie dann auch hätten VZ arbeiten müssen.
Nur zur Info, falls ihre Personalabteilung das anderes sieht: Die EZ, die sie vom 1. Kind nicht genommen haben können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Fristgerecht melden und ihr AG kann dem nicht wiedersprechen.
von
Ani123
am 19.12.2023, 21:04
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Ihr solltet jemanden neuen einstellen, die Person ist komplett fehl am Platz. Was man dir an anderer Stelle gesagt hat, stimmt. Die EZ hätte weiterlaufen können, bis zum neuen Mutterschutz, du hättest bis dahin dein TZ-Gehalt bekommen und ab Mutterschutz wieder VZ. Da du aber, mit OK des AG deine EZ vorzeitig beendet hast, muss der AG nun auch VZ zahlen. Darüber hinaus hat sich der AG strafbar gemacht, da er im Wissen das es ein BV gibt, die Allgemeinheit bescheißt.
Weise der AG noch einmal schriftlich darauf hin, das er ab Wiedereintritt in VZ dir auch das VZ-Gehalt zahlen muss. Das es nicht dein Fehler ist wenn dir das Personalbüro eine falsche Auskunft gibt und das du auf baldige Überweisung des ausstehenden Gehaltes pochst. Mache dich aber bereit, dir einen anderen AG suchen zu müssen. Den die Kündigung dürfte kommen nach Ende der EZ. Oder man wird dir das erneute arbeiten in der EZ beschwerlicher machen. Solche Retourkutschen sind leider häufig.
von
Neverland
am 20.12.2023, 09:35
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Achtung, prüfe die Abrechnungen genau. Es kann sein das es, weil du bereits in der 32ten SSW bist, Schwierigkeiten bei dem EG geben wird. Du benötigst eine Korrektur von den vergangen Monaten, keine Einmalzahlung auf einer Abrechnung
von
Neverland
am 20.12.2023, 12:21