Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der 3jährigen Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende der 3jährigen Elternzeit und erneute Schwangerschaft

LeLa258

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Hallo Frau Bader, folgender Fall: Im März endet meine 3 jährige Elternzeit unseres ersten Kindes. Nun bin ich mit unserem 2. Kind in der 12. Woche schwanger. Der AG wurde darüber noch nicht informiert. Geburtstermin ist Ende Juli. Da wir erst ab August einen Kindergartenplatz für unser erstes Kind haben, ist es mir nicht möglich meine Arbeitsstelle im März wieder anzutreten. Sowohl in Voll- als auch in Teilzeit nicht. Ich könnte maximal 14 Stunden arbeiten, dass wird aber vermutlich nicht möglich sein und für 2,5 Monate (die zwischen Ende Elternzeit und Mutterschutz liegen) wird mein AG sicher auch kein Interesse haben mich wieder zu beschäftigen. (Einarbeitung etc.) Was passiert mit dem Arbeitsvertrag? Habe ich aufgrund der erneuten Schwangerschaft (Kündigungsschutz) eine Möglichkeit meine Anstellung bei meinem Arbeitgeber zu behalten ohne Rückkehr im März? Ich würde sehr gerne wieder nach der 2. Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anfangen. Insofern liegt mir sehr daran, meine Stelle zu behalten. Und ich weiß, dass es meinem AG auch sehr daran gelegen ist, dass ich zurückkehre. Was würden Sie mir empfehlen? Vielen Dank und freundlich Grüße, LeLa


Lina_100

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Hallo, da bleibt legal nur eine Betreuung zu organisieren oder nach Abzug von (Rest-)Urlaub und neuem Mutterschutz eine unbezahlte Freistellung zu verhandeln. Sind Sie sicher, dass Ihr AG Sie nach der nächsten Elternzeit (wie lange soll die dauern?) wieder haben möchte? 3 Jahre nicht im Job sind schon lang, selbst wenn man persönlich und fachlich engen Kontakt gehalten hat. Liebe Grüße


chrissicat

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Dann solltest du schleunigst mit deinem Arbeitgeber reden. Denn entweder ihr findet eine gemeinsame Lösung oder DU musst deinen Arbeitsvertrag kündigen (eigentlich schon ein bisschen spät!), denn DU kannst deinen Vertrag nicht erfüllen.


Sternenschnuppe

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Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung. Du solltest alles versuchen diese Zeit bis zum Mutterschutz zu überbrücken. Resturlaub vorhanden ? Urlaub aus dem neuen Mutterschutz vorher nehmen der Mann nimmt Urlaub, lasst die Oma einfliegen, Babysitter, oder oder oder...... Dann hast Du Anspruch auf den vollen Mutterschutzlohn, der Job bleibt erhalten und Du kannst nach der zweiten EZ zurück. Alternative wäre unbezahlter Urlaub, da musst Du aber klären wie Du Dich krankenversicherst in der Zeit.


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