Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Juliaaa83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe am 19.07.2011 entbunden. Habe mich damals für zwei Jahre Elternzeit entschieden, aber so das ich auch das dritte nehmen kann wenn ich dann möchte. Nun sind die zwei Jahre bald rum und ich habe mich dazu entschlossen das dritte Jahr gleich hinterher zu nehmen unter anderem weil ich wieder schwanger bin. Der Geburtstermin ist am 01.02.2014 Bis wann muss ich dem Arbeitgeber mitteilen das ich das dritte Jahr auch nehmen werde? Gibt es vordrucke, oder setzt man selbst ein kurzes Schreiben auf? Wenn ich das dritte Jahr nehme verliere ich dann halbes Jahr an Elternzeit? denn wenn das zweite Kind da ist, muss ich die Elternzeit ja neu beantragen oder wie ist das? Wie ist das mit Mutterschutz würde ich da genau so viel bekommen wie bei dem ersten Kind? Und Elterngeld nur den Mindestbetrag? Könnte mein mann bei dem zweiten Kind 2 Monate Elternzeit beantragen solange ich im Mutterschutz bin? Würde er was vom Gehalt bekommen oder währ er quasi ganz ohne Einkommen zu hause? Bei dem ersten Kind hat er keine Elternzeit genommen. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen den Antrag mit Frist von sieben Wochen stellen. Sie können dann bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes oder für ein Ja Elternzeit beantragen.nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

1.) Mein erstes Kind ist 8 Monate und die Elternzeit endet Ende Dezember. 2.) Ich bin erneut schwanger und der Wurm kommt Ende November. 3.) Mein befristeter Arbeitsvertrag endet Ende Februar 2011 und ich habe noch 26 Tage Urlaub übrig. Jetzt weiß ich nicht wie ich es am Besten machen soll oder besser gesagt wie ich finanziell am Besten d ...

Hallo Frau Bader , ich habe am 12.1.14 eine Tochter bekommen , war schon seit August 2013 im Beschäftigungsverbot , weil ich in meinem Beruf als Krankenschwester nicht mehr arbeiten konnte. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt , mit der Bitte nach einem Jahr wieder auf 400€ Basis arbeiten zu können . Also würde ich ...

Hallo Frau Bader, folgender Fall: Im März endet meine 3 jährige Elternzeit unseres ersten Kindes. Nun bin ich mit unserem 2. Kind in der 12. Woche schwanger. Der AG wurde darüber noch nicht informiert. Geburtstermin ist Ende Juli. Da wir erst ab August einen Kindergartenplatz für unser erstes Kind haben, ist es mir nicht möglich meine ...

Guten Tag! Ich befinde mich momentan im 2. Elternzeitjahr (aktuelle Elternzeit würde regulär Ende 2019 enden) und bin seit Beginn des 2. Elternzeitjahres bei meinem AG geringfügig beschäftigt (sonst unbefristete TZ Kraft). In den ersten Monaten lag ich immer bei unter 450 Euro monatlich (konkrete Arbeitszeit je nachdem wieviel Bedarf an dem ei ...

Hallo Frau Bader, ich hätte die Möglichkeit nach einem Jahr Elternzeit nun im meinem zweiten Jahr der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. Mein Hauptarbeitgeber hat bereits zugestimmt, da dieser mir erstmal keine gute Alternative bieten konnte. Ich bin derzeit am überlegen, ob ich ein das dritte Jahr Elternzeit ...

Liebe Frau Bader, wie wirkt es sich auf die Berechnung von Elterngeld des 2. Kindes aus, wenn in den 12 Monaten vor Geburt noch Elternzeit für Kind 1 besteht, in dieser Elternzeit aber in Teilzeit gearbeitet wird? Lieben Dank für Ihre Unterstützung!

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5 ...

Guten Abend 🙂   aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit bis zum 30.06.2024 im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 11 Monate alt.   Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt (ab dem 19.07.2024) und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeite ...

Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt.  Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...