Hallo Frau Bader, ich hätte die Möglichkeit nach einem Jahr Elternzeit nun im meinem zweiten Jahr der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. Mein Hauptarbeitgeber hat bereits zugestimmt, da dieser mir erstmal keine gute Alternative bieten konnte. Ich bin derzeit am überlegen, ob ich ein das dritte Jahr Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber beantragen soll, da wir dieses oder nächstes Jahr noch ein weiteres Kind planen. Die klaren Vorteile wären zum einem der Kündigungsschutz und das ich quasi zwei Arbeitgeber hätte (Haupt- und Teilzeitarbeitgeber). Meine Fragen: 1. Muss ich bei dem Arbeitgeber der Teilzeitstelle auch Elternzeitverlängerung anmelden bzw gibt es hier etwas zu beachten ? Meine Chefin weiss das ich bisher 2 Jahre genommen habe. 2. Hätte oder habe ich gesonderten Kündigungsschutz auch bei ihr oder gilt dies nur für den Hauptarbeitgeber? 3. Wer zahlt Mutterschaftsgeld bei erneuter Schwangerschaft? 4. Welche Berechnungsgrundlage des Mutterschutzgeldes wäre es bei meinem Hauptarbeitgeber? Noch das Gehalt aus der vollzeittätigkeit vor meinem ersten Kind, da ich ja bei ihm nicht mehr gearbeitet habe zwischendrinnen? Käme dann das Geld aus der Tätigkeit der Teilzeitstelle noch dazu? Vielen Dank!
von Melli1212 am 25.01.2019, 13:46