Liebe Frau Bader,
wie wirkt es sich auf die Berechnung von Elterngeld des 2. Kindes aus, wenn in den 12 Monaten vor Geburt noch Elternzeit für Kind 1 besteht, in dieser Elternzeit aber in Teilzeit gearbeitet wird?
Lieben Dank für Ihre Unterstützung!
von
Sarah321
am 31.03.2021, 18:16
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt des 2. Kindes-Monate mit Bezug von MG und EG bis zum 14 Lebensmonat des ersten Kindes werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2021
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft
Das kommt auf den Abstand der Kinder ab.
Grundsätzlich zählen die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Monate mit EG plus werden dabei bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert, ab 15. Lebensmonat zählt dann das Teilzeit Einkommen. Das du noch Elternzeit hast, hat damit nix zu tun
Mitglied inaktiv - 31.03.2021, 18:25