Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juli 2023). Seit Januar diesen Jahres habe ich einen 450-Euro Job. Nun bin ich erneut schwanger und unser Kind kommt im Dezember diesen Jahres zur Welt. Nun bekomme ich laut Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ich würde gerne bei meinem Haupt-Arbeitgeber die Elternzeit von meiner ersten Tochter beenden, um ebenfalls Muttschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss) für meine zweite Tochter zu beziehen und Elternzeit neu beantragen. Kann ich den 450 Euro Job frühzeitig ruhen lassen und ab wann, damit ich den Arbeitgeberzuschuss meines Hauptarbeitgebers erhalten kann? Hintergrund meiner Frage ist diese, dass ich gelesen habe, dass der Arbeitgeber des Mini-Jobs dann das Mutterschaftsgeld zahlt…aber ich hoffe, dass ich mich hier geirrt habe. Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar. BG

von MatCa2020 am 01.08.2022, 23:18



Antwort auf: Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Hallo, Üblicherweise ist der Mitni-Job auf die Elternzeit befristet. Wenn Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, endet auch die Teilzeit -Tätigkeit. Sie bekommen dann von Ihrem alten Arbeitgeber Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitkohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2022



Antwort auf: Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Ist dein Mini Job auf die Elternzeit begrenzt? Bei deinem eigentlichen Arbeitgeber beendest du die laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann lebt dein ursprüngliche Vertrag wieder auf und du bekommst daraus dann das Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 02.08.2022, 07:11



Antwort auf: Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Vielen Dank für Deine Antwort/Rückfrage. Ja genau. Ich hatte in der Elternzeit den Minijobs angenommen und auch den Arbeitgeber schriftlich um Erlaubnis gefragt, ob ich in der Elternzeit den Minijobs ausüben darf. Dieses wurde mir dann auch schriftlich bestätigt. Wäre ja klasse, wenn ich einen Tag vor dem Mutterschutz den Mini-Job beenden könnte. Den Minijob würde ich dann nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen und wieder um Erlaubnis fragen. So würde ich dann hoffentlich den Arbeitgeberzuschuss bekommen und könnte den Minijobs so lange ruhen lassen. Hoffe das geht alles so…

von MatCa2020 am 02.08.2022, 11:44



Antwort auf: Muttschaftsgeld in Elternzeit _ Erneute Schwangerschaft

Wenn du das so machst, bekommst du volles Mutterschaftsgeld. Beim Minijob gehst du in Mutterschutz und kannst dann ja wieder weiter arbeiten. Ob der Mini Job AG auch Mutterschaftsgeld zahlen muss, weiß ich nicht

Mitglied inaktiv - 02.08.2022, 12:00



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