Frage: Elterngeld nach 3. Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich habe im April.2021 nach BV meinen ersten Sohn entbunden und 1 Jahr Elternzeit genommen. Nach 8 Monaten wurde ich wieder Schwanger und habe jetzt vor 3 Wochen entbunden. Ich hatte von April.2022 bis zur Entbindung jetzt wieder ein BV und bekomme ganz normal das Elterngeld jetzt nach Mutterschutz wieder für ein Jahr. Zur Berechnung wurde die Elternzeit für meinen ersten Sohn ausgeklammert und demnach nur die 3 BV Monate von diesem Jahr und die restlichen von der ersten Schwangerschaften gezählt. Also alles was vor oder nach der Elternzeit als Einkommen gezählt hat. Nun meine Frage: wir planen eventuell das dritte Kind auch in einem so kleinen Abstand. Wie würde das dann finanziell aussehen? Genauso? Sagen wir ich würde im Sommer wieder schwanger werden würde ich dann wieder ab August (Ende Elternzeit meines zweiten Sohnes) das gleiche Gehalt bei BV bekommen? Und würde die Elterngeldstelle in so einem Fall überhaupt 2 Elternzeiten von 2 verschiedenen Kindern ausklammern und dann auch so weit zurückgreifen das die Monate vor meinem ersten Sohn wieder für die Berechnung gelten? Oder ist das nur bei der ersten so kurzen Schwangerschaftsfolge der Fall? Ich hoffe es war jetzt nicht zu kompliziert. Liebe Grüße Michelle

von Enrage1995 am 15.08.2022, 21:20



Antwort auf: Elterngeld nach 3. Schwangerschaft

Hallo, es werden wieder Monate mit EG (bis zum 14. Lebensmonat) und Monate mit MG ausgeklammert. Der Bemessungszeitraum kann also auch noch vor dem ersten Kind liegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2022



Antwort auf: Elterngeld nach 3. Schwangerschaft

Ja auch beim dritten Kind wird auf die 12 Monate vor Mutterschutz geschaut und Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert. Das kann dann auch bis auf vor Geburt Kind 1 zurückgehen

Mitglied inaktiv - 16.08.2022, 09:34



Antwort auf: Elterngeld nach 3. Schwangerschaft

Hallo, Das gehört zwar jetzt nicht zum eigentlichen Thema, aber ich finde deine aktuelle Elterngeldberechnung eigenartig. Meiner Meinung nach müssten für die Berechnung doch fast alle Monate (vielleicht der Mai nicht) von vor der Geburt des ersten Kindes genommen worden sein, denn Monate mit Elterngeld bzw. mit Mutterschutz werden nicht berücksichtigt. Im April hast du noch Elterngeld bezogen, Juni und Juli hast du Mutterschaftsgeld bekommen. Wurden die nicht ausgeklammert für die Berechnung? Hast du so nicht Nachteile? LG luvi

von luvi am 16.08.2022, 15:22



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