Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweite Schwangerschaft Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zweite Schwangerschaft Elterngeld

Dolly0610

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Hallo, ich habe im Oktober 2022 entbunden und meine Elternzeit läuft aus im Juli 2024.Mein Arbeitsverhältnis war befristet und hat im Januar 2022 geendet. Meine Frage ist was wäre wenn ich noch vor dem ersten Geburtstag (also Okt2023) nochmal schwanger werden würde. Wie setzt sich das Elterngeld zusammen? Danke im voraus Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


netteKlarinette

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Dann warst du vor dem Mutterschutz bereits arbeitssuchend von Jan-Okt 22? Die Info bräuchte man fast


Dolly0610

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Sorryyyyy Arbeitsverhältniss ging bis januar 2023, habe mich verschrieben.


3wildehühner

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Du bist seit Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Elternzeit, Du bist Hausfrau mit Elterngeldbezug. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Geburt des neuen Kindes für das neue Elterngeld. 14 Monate mit Elterngeld können ausgeklammert werden. Um das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind zu erhalten, müsste das zweite Kind auf die Welt kommen wenn das erste ca.15 Monate alt ist. Jeder Monat länger zählt dann mit 0€ in die Berechnung ein.


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