Mitglied inaktiv
Hallo, ich versuche mit meinem Mann schon seit längerem ein Baby zu bekommen. Gleichzeitig plane ich meinen aktuellen Job aufgrund von Problemen zu beenden, obwohl ich noch keinen neuen Job unterschrieben habe. Wenn es jetzt diesen Monat mit der Schwangerschaft klappen sollte und ich mit diesem Wissen dann einen neuen Vertrag unterzeichne, zu dem ich von anfang an aufgrund von Beschäftigungsverbot nicht antreten darf, habe ich dann dennoch Anspruch auf den vollen Lohn während meines Beschäftigungsverbots und im Anschluss auf das Elterngeld? Gibt es irgendetwas zu beachten? Danke und vG, Susanne
Hallo, Sie würden bei einem BV den vertraglich geschuldeten Lohn erhalten.Auch auf das EG hätte es keinen Einfluß (außer das Monate mit ArbGeld 1 als 0 € zählen, SIe ja aber wegen der Eigenkündigung eh am Anfang gesperrt wären). Liebe Grüße NB
Wurzelwurm
Darf man per Gesetz leider so machen und bekommt dann auch normales Gehalt. Moralisch ist das völlig daneben, aber damit musst du ja zurecht kommen und du kannst dir recht sicher sein, dass du da nicht lange arbeiten wirst nach der Schwangerschaft/Elternzeit bzw. dein AG mit Pech versucht dir sämtliche Steine in den Weg zu legen.
mellomania
Bv?? Warum? Du hast nicht mal einen neuen Job und gehst von einem bv aus? Glaskugel? Das hängt doch genau vom Job ab. Naja. Wer schon so anfängt braucht sich nicht wundern, wenn es dann dort seeehr ungemütlich wird :-) selbst wenn es rechtlich möglich ist, moralisch ist es unterirdisch.
Mitglied inaktiv
Riskant ist es einen bestehenden job hinzuwerfen, ohne was Neues zu haben. Stichwort: Sperre Arbeitsamt und sollte dann das alg1 mal laufen und dann ein BV vom gyn gibt es auch kein Geld --- hier dann die Unvermittelbar Zum anderen haben andere schon was gesagt
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