Lorenzo
Hallo Frau Bader Meine Frau befindet sich derzeit noch in der Elternzeit (endet Dez. 2012 nach 1 Jahr) unseres ersten Kindes. Bis zum Beginn des Mutterschutzes hat sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes (Zahnmedizinische Fachangestellte) weiterhin volles Gehlat bezogen. Was sie nun vor ihrem geplanten wiedereinstieg in den Beruf erneut schwanger werden sollte!? Erhält sie dann ab ende der Elternzeit wieder ihr volles gehalt, da sie erneut ein beschäftigungsverbot erhalten wird? Wenn nicht, woher bezieht sie dann die benötigten Einnahmen, da sie ja weiterhin eine angestellte ist? An welche Behörde muss man sich in diesem Fall wenden? mfg Lorenzo
Hallo, wenn die EZ endet u sie eigentlich wieder anfangen würde zu arbeiten, dies aber wegen einem neuen BV nicht kann, erhält sie ihren normalen Lohn Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn sie direkt wieder ein BV ausgestellt bekommt, dann bezieht sie auch direkt wieder ihr volles Gehalt. Sollte der AG sich weigern oder es nicht richtig umsetzen ist das Gewerbeaufsichtsamt der richtige Ansprechpartner! LG Sabine
Lorenzo
zu 100% sicher? nicht dass wir dann mit dem anwalt drohen falls er nicht zahlen will
Lorenzo
super danke dann werden wir für diesen fall den arbeitgeber am besten in einem schreiben darauf hinweisen mit der bitte ab ablauf der EZ wieder volles gehalt zu überweisen, da er dies ja eh von der KK erstattet bekommt. vielen dank für die hilfe mfg lorenzo
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