Frage:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Hallo Frau Bader,
aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet.
Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basismonate gilt?) - und würde neben den 900€ ElterngeldPlus 520€ hinzuverdienen.
Nach 1 1/2 Jahren plane ich zudem Teilzeit in meinen Hauptjob zurückzukehren.
Nun stellt sich mir die Frage, was passiert mit den übrigen Monaten wenn ich während des Elterngeldbezuges wieder schwanger werde und MuSchu anmelde?
Ich habe in einer Ihrer Antworten gelesen, dass man sich das Elterngeld ab dem 1. Lebensjahr von Baby 1 vorzeitig auszahlen lassen kann. Aber würden hierbei die vergangenen und restlichen Monate ElterngeldPlus in Basis-Elterngeld umgewandelt und somit mein Zuverdienst nachträglich angerechnet + abgezogen werden?
Falls ja, würde ich nämlich vielleicht doch 1-2 Monate länger Basis-Elterngeld beziehen und dann erst mit dem Nebenjob anfangen. So wäre der Zeitraum vom Bezug kürzer und eine erneute Schwangerschaft nicht ganz so lang im Zeitraum des ersten Elterngeldbezuges —> nicht so viele Monate Elterngeld würden „flöten“ gehen.
Ich danke Ihnen vorab ganz herzlich für Ihre Hilfe und tolle Arbeit! :-)
Liebe Grüße
Nicole mit Baby A
von
Slllove
am 11.01.2024, 17:14
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Hallo,
1. Nach der Geburt kann man auf den Mutterschutz nicht verzichten
2. Der Zuverdienst wird auf das EG angerechnet. Einen Rechner findet sich bei www.bmfsfj.de
3. Ja, es muss dann erklärt werden, welche Monate umgewandelt werden sollen. Da wird dann auch angerechnet.
4. Es macht Sinn, genau zu rechnen, ob sich die Aufnahme der Tätigkeit lohnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Auch bei Elterngeld Plus wird in den ersten 12 Monaten Einkommen angerechnet.
Erst nach den ersten 12 Monaten nicht mehr.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2024, 17:46
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Vorsicht: Die Aussage von Sternschnuppe gilt seit der Gesetzesänderung von 2015 nicht mehr.
Aktuelle Rechtslage:
Im EG Plus hast du einen Freibetrag, der 50% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes, jedoch maximal 1.385 EUR netto entspricht.
Verdienst du diesen Betrag oder weniger, kommt es zu keiner Anrechnung im EG Plus.
Zu deiner eigentlichen Frage: Ja, wenn du EG Plus rückwirkend in Basiselterngeld anrechnest, verlierst du diesen Freibetrag und das nebenbei verdiente Geld wird rückwirkend auf die Plus Monate angerechnet, die du in Basismonate umwandelst.
Wenn du 520 EUR nebenbei verdienst musst du dann damit rechnen, dass dir rückwirkend von deinem zustehenden Basiselterngeld knapp 340 EUR pro Monat abgezogen werden.
von
Dojii
am 12.01.2024, 06:31
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Hi Doji, lieben Dank für deine Rückmeldung.
Also ist es bei einer vorzeitigen Auszahlung so, dass man alle VERSTRICHENEN Monate + die künftigen Monate rückwirkend in Basis-Elterngeld umwandeln muss, wenn ich zB in LM 18 wieder in den MuSchu gehen würde?
Oder gilt das nur für die übrigen Monate ElterngeldPlus und ich verliere nichts, solange ich dann nicht nebenbei arbeite?
Lieben Dank für die Hilfe!
von
Slllove
am 12.01.2024, 07:53
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Oh, Entschuldigung.
Meine Kinder sind offenbar zu groß.
Eine praktische Änderung.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2024, 08:07
Antwort auf:
2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?
Nein, du musst nur die Monate umwandeln, die du nicht mehr nutzen möchtest.
Wenn du bspw. im 18. LM wieder in den Mutterschutz gehst, müsstest du die Monate 18 bis (vermutlich) 22 umwandeln, sodass du in 5 vergangenen (!) Monaten den Freibetrag verlierst.
von
Dojii
am 12.01.2024, 09:18