Frage:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Hallo Frau Bader,
Meine Frau und ich denken über ein zweites Kind nach. Wir fänden es schön wenn die Kinder keinen großen Altersunterschied hätten.
Wir sind uns allerdings nicht sicher, wie unsere finanzielle Lage während einer erneuten Schwangerschaft aussehen würde.
Während der ersten Schwangerschaft erhielt meine Frau ein Beschäftigungsverbot und durfte die Einrichtung nicht mehr betreten.
Sie erhielt aber weiterhin ihren vollen Lohn, bis ihre Elternzeit begonnen hat. Sie befindet sich noch bis Mai 2022 in Elternzeit.
Falls wir vor Mai 2022 nochmal Nachwuchs bekommen sollten, ist es sehr wahrscheinlich, dass meine Frau ein erneutes Beschäftigungsverbot erhalten würde.
Wir sind uns nun nicht sicher ob sie, wie bei ihrer ersten Schwangerschaft, Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat.
Also den Zeitraum zwischen Ende der Elternzeit des ersten Kindes (Mai 2022), bis zum eintreten des erneuten Mutterschutzes durch das zweite Kind.
Liebe Grüße und schonmal ein Dankeschön im voraus
Alex R.
von
Alex R.
am 17.01.2022, 19:57
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ kann der AG ein BV aussprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2022
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Solange die Frau un reiner elternzeit ist, kann es kein bv geben. Wenn sie nach der elternzeit arbeitet, wird eine neue gefährdungsbeurteilung gemacht und dann entscheiden. Sie kann aber nur so arbeiten, wie Kind 1 betreut ist. Sie kann keine vollzeit anmelden und mit einem bv rechnen, könnte ohne eines solchen aber nur tz arbeiten. Sie muss in einem möglichen bv von heute auf morgen wie vereinbart arbeiten können, wenn ersatztätigkeiten geschaffen werden können
von
mellomania
am 17.01.2022, 20:01
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Hallo nochmal,
erstmal danke für die Antwort.
Das ein erneutes Beschäftigungsverbot erst zum Ende der Elternzeit eintreten kann war mir klar.
Meine Frau muss sich bis 3 Monate vor Arbeitsbeginn bei ihrem Arbeitgeber melden, das wäre dann Ende Februar, Anfang März.
Falls Sie bis dahin erneut schwanger wäre, würde sie die Einrichtung nicht mehr betreten dürfen und ihr Vertrag würde soweit ich weiß, noch nicht geändert werden.
Das heißt nach Ablauf der Elternzeit im Mai, dürfte Sie die Einrichtung immer noch nicht betreten und dürfte erstmal nicht arbeiten, bis der Betriebsarzt ein Gutachten erstellt und daraus höchst wahrscheinlich ein erneutes Beschäftigungsverbot hervor gehen wird.
Unser erstes Kind wird noch nicht betreut und ist auch nicht angemeldet, sondern erstmal weiterhin zu Hause.
Wie verhält es sich dann mit den Zahlungen vom Arbeitgeber?
von
Alex R.
am 17.01.2022, 20:43
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Kann sie dann überhaupt arbeiten? Nur so wie sie arbeiten könnte (so wie Kind betreut) wird ein Vertrag gemacht. Und auch nur so wird sie bezahlt. Entweder arbeitet sie auf einem Ersatz Arbeitsplatz oder bekommt für diese Arbeitszeit ein bv. Nicht mehr. Sie kann keine vollzeit anmelden, Mit bv rechnen, Kind ist so aber nicht betreut. Das ginge nicht. Sie müsste von heute auf Morgen arbeiten können, weil der AG das bv jederzeit widerrufen kann.
von
mellomania
am 17.01.2022, 20:59
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Damit deine Frau überhaupt ein BV bekommen kann, muss sie arbeitsfähig sein. Das bedeutet, das Kind muss! in dem Umfang in dem deine Frau dann nach Ende der EZ wieder arbeiten will, betreut sein. Ohne Betreuung gibt es auch kein BV. Ihr braucht da also eine Lösung. Den theoretisch kann der AG hingehen und ein BV jederzeit, sprich von einem Tag auf den nächsten, aufheben und dann muss deine Frau in dem Umfang der in ihrem dann gültigen Vertrag steht, arbeiten gehen. Spielte beim ersten Kind keine Rolle, bei den weiteren aber sehr wohl.
von
Felica
am 17.01.2022, 21:25
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
Hallo,
Da schon mehrmals angesprochen wurde, dass das Kind betreut sein muss in dem Umfang, in dem die Frau auch arbeiten würde.
Mit Betreuung ist nicht gemeint, dass das Kind in den Kindergarten oder zur Tagesmutter gehen muss.
Die Betreuung kannst auch du, die Großeltern, Verwandte, Freunde,... übernehmen.
LG luvi
Es
von
luvi
am 17.01.2022, 22:55
Antwort auf:
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei 2. Schwangerschaft vor Mutterschutz?
In welchem Stundenumfang geht deine Frau nach der Elternzeit arbeiten, wenn sie nicht schwanger wird?
von
Feuerschweifin
am 18.01.2022, 12:09