Liebe Frau Bader,
Mein erstes Kind kam im August 2020 zur Welt, EZ hatte ich 13 Monate. Seit Oktober 2021 arbeite ich wieder als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mein Vertrag ist befristet bis 12.2022 und danach gibt es wohl keine weitere Anstellungsmöglichkeit für mich. Allerdings möchten wir nun ein 2. Kind, was familientechnisch sehr gut passen würde. Als Alternative zur Uni käme für mich noch das Lehramtreferendariat (Start jeweils September ab nächstes Jahr) in Frage. Falls ich keine andere Anstellung finde und ich tatsächlich dieses Jahr schwanger werde, somit die Entbindung in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fällt, wie sieht es dann mit EG und ALG 1 aus? Wenn nämlich nächstes Jahr tatsächlich ein 2. Kind kommt, würde ich das Referendariat nochmal um 1 Jahr verschieben und 1 Jahr in EZ gehen. Ich habe schon versucht, im Internet zu Berechnungszeiträumen, Ausklammerung, ALG 1 und EG zu recherchieren, komme aber auf keinen grünen Zweig.
Vielleicht können Sie mir Rat geben.
Vielen Dank und Beste Grüße
Chrissi
von
ChrissiNima
am 17.08.2022, 13:19
Antwort auf:
Vertragsende, 2. Schwangerschaft, Alg1 und EG
Hallo,
entscheidend für die Berechnung des Eg sind die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG und EG bis zum 14. LM.
Monate mit ArbGeld 1 zählen mit 0 €.
liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2022
Antwort auf:
Vertragsende, 2. Schwangerschaft, Alg1 und EG
Jeder Monat mit ALG1 zählt beim Bemessungszeitraum mit 0€
Mitglied inaktiv - 17.08.2022, 15:12
Antwort auf:
Vertragsende, 2. Schwangerschaft, Alg1 und EG
ALG1 zählt immer nur mit 0€ für das Elterngeld, so dass du bei Arbeitslosigkeit während der gesamten Schwangerschaft den Mindestsatz erhalten würdest.
Was spricht aber dagegen, dir für Januar eine neue Arbeitsstelle zu suchen? Selbst, wenn du schwanger bist, kannst du ja bis zum Mutterschutz arbeiten bzw. sogar auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, um mehr Elterngeld zu generieren.
Selbst, wenn du nichts in deinem gelernten Beruf findest, lohnt es sich, fachfremd zu arbeiten, da für das Elterngeld jeder verdiente Euro zählt.
von
3wildehühner
am 18.08.2022, 05:21
Antwort auf:
Vertragsende, 2. Schwangerschaft, Alg1 und EG
Vielen Dank für alle Antworten! Entschuldigt die späte Antwort meinerseits, mir wurde dieses Mal nicht gemeldet, dass ich eine Antwort bekommen habe.
Ich habe vergessen anzugeben, dass ich durch Tantiemenansprüche als selbstständig zusätzlich gelte und beim 1. Kind bereits das Jahr davor gezählt hat beim EG. Wäre es beim 2. Kind auch so?
Und zur Frage bzgl. Jobsuche ab 1.1.: Ja, daran habe ich natürlich auch schon gedacht. Nur schreibe ich noch meine Dissertation und mein Doktorvater hätte vorgeschlagen, doch bis zum Referendariat lieber diese fertig zu schreiben. Aus diesem Grund hat es mich natürlich interessiert, wie unter diesem Umstand dann eine Berechnung ausschauen würde.
von
ChrissiNima
am 25.08.2022, 13:46