Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich weiter helfen. März 2021 bin ich Schwanger geworden. Da ich als Ärztin arbeite bin ich direkt in BV gegangen. Derzeit bin ich noch im Elternzeit aber ab 27.01.23 sollte ich wieder als 80% Fachkraft arbeiten. Nun habe ich erfahren dass ich wieder Schwanger bin. Also muss ich ab 27.01 wieder in BV gehen. Werde ich ab 27.01 der gleichen Gehalt bekommen wie bei der ersten BV oder 80% davon ( weil ich als Teilzeit zurück kommen sollte) ? Vielen Dank und einen schönen Tag!
von BeaAdri am 07.11.2022, 08:40