Hallo. Meine Elternzeit endet im August 2022. Im September würde ich quasi wieder in meinen Alten 39 Stunden Vertrag rutschen. Da wir uns ein zweites Kind wünschen und hoffen das es bald klappt, würde ich dann bei einer erneuten Schwangerschaft sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Sagen wir mal das Kind kommt im Dezember, dann würde ich ja von September bis Zum Mutterschutz wieder Gehalt meines alten 39 Stunden Vetrag bekommen. Ich habe gehört, dass dann mein erstes Kind natürlich so betreut werden muss, dass ich 39 Stunden arbeiten könnte rein theoretisch. Jetzt meine Frage: muss ich das irgendjemand vorlegen wie ich mein Kind bei 39 Stunden (BV) Fremdbetreuen werde ? Mein Kind ist von Mo- Do vormittags im Kindergarten. Für Nachmittag könnte ich meine Eltern und Schwestern um eine Betreuung bitten. Wäre das dann in Ordnung? Eigentlich kann ich sie ja selber betreuen weil ich ja dann im BV bin, aber muss ich dass dann irgendwo abgeben, wie ich mein Kind betreue ? Sorry für den wirren Text
von InaMeisss am 07.02.2022, 18:03