BETREUUNG IM BV bei 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BETREUUNG IM BV bei 2. Schwangerschaft

Hallo. Meine Elternzeit endet im August 2022. Im September würde ich quasi wieder in meinen Alten 39 Stunden Vertrag rutschen. Da wir uns ein zweites Kind wünschen und hoffen das es bald klappt, würde ich dann bei einer erneuten Schwangerschaft sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Sagen wir mal das Kind kommt im Dezember, dann würde ich ja von September bis Zum Mutterschutz wieder Gehalt meines alten 39 Stunden Vetrag bekommen. Ich habe gehört, dass dann mein erstes Kind natürlich so betreut werden muss, dass ich 39 Stunden arbeiten könnte rein theoretisch. Jetzt meine Frage: muss ich das irgendjemand vorlegen wie ich mein Kind bei 39 Stunden (BV) Fremdbetreuen werde ? Mein Kind ist von Mo- Do vormittags im Kindergarten. Für Nachmittag könnte ich meine Eltern und Schwestern um eine Betreuung bitten. Wäre das dann in Ordnung? Eigentlich kann ich sie ja selber betreuen weil ich ja dann im BV bin, aber muss ich dass dann irgendwo abgeben, wie ich mein Kind betreue ? Sorry für den wirren Text

von InaMeisss am 07.02.2022, 18:03



Antwort auf: BETREUUNG IM BV bei 2. Schwangerschaft

Hallo, ja, wenn die Familie es dann auch tatsächlich macht, ist es ok. Sie können mit einem BV nicht rechnen, der Ag kann Sie ja auch umsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2022



Antwort auf: BETREUUNG IM BV bei 2. Schwangerschaft

Betreuung über die Familie ist möglich. Das können sie so angeben, falls es gefordert wird. Aber das muss auch wirklich so sein und möglich sein, weil ein BV von einem auf den anderen Tag aufgehoben werden kann. Und wenn sie dann plötzlich keine Betreuung haben bzw. z. B. Großeltern im Urlaub sind usw., da müssen sie eine Alternativbetreuung für haben. Keine Betreuung kann den AG und auch KK dazu veranlassen zu überprüfen, ob eine Betreuung während des BV überhaupt vorhanden war um VZ hätte arbeiten zu können. Wenn Zweifel daran bestehen müssen sie das erhaltene Geld zurück zahlen.

von Ani123 am 07.02.2022, 18:57



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