Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der Schwangerschaft umziehen. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der Schwangerschaft umziehen. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld?

hilde_97

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Ich befinde mich zurzeit in meinem Studium und beende dieses im September 2021. Mein Partner und ich wollen ca. im Juni schwanger werden. Ich bin derzeit unbefristet als Weksstudentin angestellt. Ich bin selbst versichert und würde gern bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Jedoch wollen mein Partner und ich bereits im Dezember 2021 nach Berlin ziehen, da seine Familie dort wohnt und ich da auch meinen Master absolvieren möchte. Sofern ich von meiner Gynäkologin bereits im Dezember befreit würde, würde es ein Problem darstellen, wenn ich bereits vor der Elternzeit den Wohnort wechsle? Mit freundlichen Grüßen, Lara W.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen, ein BV bekommen? Das stellt der Ag aus und Sie müssen dann in der Nähe bleiben, denn der Ag kann Sie jederzeit wieder zur Arbeit rufen und Ihnen einen anderen Arbeitsplatz geben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wie befreit werden vom gyn?


hilde_97

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Ich arbeite im Einzelhandel. Es gibt keinerlei Sitzmöglichkeiten, ich muss länger als 5 Stunden am Stück stehen, auf Leitern steigen etc. Daher gehe ich davon aus, dass ich ab dem 6. Monat bereit werden könnte. Lara W.


Mitglied inaktiv

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Das macht aber nicht der Gyn sondern der AG. Im Fall einer Schwangerschaft muss diese eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir Mutterschutz konforme Tätigkeit zuweisen!


Dojii

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Selbst wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommst, musst du jederzeit in der Lage sein wieder arbeiten zu gehen, da das BV von einem Tag auf den anderen ungültig werden könnte. Dann musst du am nächsten Tag wieder zu den normalen Konditionen arbeiten. Fehlst du unentschuldigt auf der Arbeit, weil du bspw. zu weit weg wohnst, wäre das ein Kündigungsgrund.


Felica

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Für das EG ist es egal. Umziehen darfst du natürlich auch jederzeit. Du musst dann aber in Kauf nehmen zu pendeln wenn der AG das BV beendet oder es sich wegen einer FG beendet. Erst im mutterschutz und dann in der EZ ist es egal.


roza_soza

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Außerdem musst du bedenken, dass es auch sein kann, dass du nur ein Teilbeschäftigungsverbot bekommst, d.h. zB nur 4h arbeiten musst.


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