Maike1987
Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Risiken am Arbeitsplatz erhalten. Mein Arbeitgeber möchte nun weder Gehalt für die 3 Wochen des Beschäftigungsverbotes noch den Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeldes zahlen, da ich ja zuvor kein Gehalt mehr erhielt und die letzten 3 Monate zur Berechnung herangezogen würden. Ist dies rechtens? Ich hätte ja ohne das BV ab Mitte Juli wieder gearbeitet und Lohn erhalten. So entsteht für mich ja ein finanzieller Nachteil. Zudem behauptet der Arbeitgeber, dass er keine Bescheinigungen über nicht erfolgte Lohnzahlungen ausstellen könne, aber ich benötige diese doch für die Beantragung des Elterngeldes für Kind 2? Eine Einschätzung würde mir sehr weiterhelfen! Vielen Dank!
Hallo, Ihr Ag hat unrecht. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt u die KK. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast selbstverständlich Anspruch auf Lohn seit Juli und den Anteil des Mutterschaftsgeld. Er muss Lohnabrechnungen erstellen für diese Monate.
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