Frage: Mutterschutz und Elterngeld

Hallo zusammen! Ich habe gerade gelernt, dass man immer volle 14 Wochen im Mutterschutz ist, d.h. wenn das Kind früher auf die Welt kommt, werden die "fehlenden" Tage der 6 Wochen Mutterschutz vor ET einfach hinten angehängt und es bleibt beim Ende Mutterschutz nach dem voraussichtlichen ET (Beispiel: voraussichtlicher ET 04.01.2023, Beginn Mutterschutz 23.11.2022, Ende Mutterschutz 01.03.2023, tatsächliche Geburt z.B. 19.12.2022, Ende Mutterschutz bleibt bei 01.03.2023). Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden ... Mein Frage bezieht sich auf Elternzeit / Elterngeld (der Mutter). Wann beginnt für die Mutter die Elternzeit und damit die Elterngeldzahlung? Werden die "fehlenden" Wochen auch hier hintenan gehangen? D.h. "verlängert" sich die Zahlung des Mutterschaftsgeldes (eigentlich ja 8 Wochen nach Geburt) und es bleibt alles beim 01.03.2023 und das erste "echte" Elterngeld wird auch erst ab März gezahlt? Oder zählt hier der tatsächliche Geburtstermin? Das Mutterschaftsgeld wird "nur" bis 13.02.2023 gezahlt und Elterngeld ab 14.02.2023 ... Vielen Dank!

von annemiiieee am 09.11.2022, 17:35



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld

Hallo, 1. Die Elternzeit beginnt immer mit der Geburt, wenn man sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt beantragt. 2. das Elterngeld wird immer mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Wenn sie länger Mutterschaftsgeld kriegen kriegen sie kürzer Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2022



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