Scully1407
Guten Tag. Ich bin aktuell noch in EZ. Wir planen das 2. Kind. Und ich bin aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber mit einem Minijob beschäftigt. Meine EZ geht bis 13.7. Und vertraglich bin ich ab 14.7. Wieder vollzeit beschäftigt (wie vor der Schwangerschaft) Sollte ich jetzt schwanger werden, möchte ich gerne wissen wie es ist, weil ich sofort ein BEV bekomme (krankenschwester im krankenhaus) ob sich das auf das Gehalt auswirkt. Also BEV mit minijob und der Vertrag ändert sich zur vollzeitstelle, ob ich dann das Gehalt ab 14.7. Wie vor der Schwangerschaft bekomme? Ich weiß nicht ob man es versteht was ich genau fragen will. LG
Hallo, Sie bekommen jeweils den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
So wie du arbeiten kannst wirst du bezahlt. Wenn du nach der ez voll arbeiten kannst, basierend auf der Betreuung des Kindes, vz, wenn du nur tz arbeiten kannst, eben nur tz. Nur das kannst du vereinbaren.
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