Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einbehalten vo Unterhaltsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einbehalten vo Unterhaltsgeld

Aimee2010

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Guten Morgen Frau Bader, der Kindsvater möchte gerne den Kindergeburtstag bei sich feiern und in einen Indoorspielplatz fahren(Kosten 100-150€), aber dies würde nur gehen, wenn er etwas vom Unterhalt einbehält.... Wäre ich damit nicht einverstanden,müsste unser Sohn bei mir den Kindergeburtstag feiern. Haben Sie eine Idee wie ich mich verhalten soll? Ist das okay, das er Geld einbehalten darf? Liebe Grüße J.Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das darf er nicht. Zwischen den Zeilen höre ich aber heraus, dass Sie diese Art des Feierns präferieren. Vielleicht können Sie sich die Kosten teilen? Liebe Grüße NB   


Ani123

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Der Kindsvater kann den Kindergeburtstag bei sich feiern. Allerdings muss er den selbst finanzieren. Unterhalt darf er nicht einhalten und dem sollten sie auch nicht zustimmen.  Wenn er dann nicht mehr mit dem Kind feiern möchte akzeptieren sie das. Schade für das Kind. Ihnen zeigt es, dass das Interesse am Kind aufhört wenn es um Geld geht. 


mamavonbaby

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das ist nicht Ok und er darf das Geld auch nicht einbehalten. Bei solchen Allüren würde ich dir auch empfehlen ein Beistandschaft zu beanragen, wer weiß für was er dann noch in Zukunft den Unterhalt kürzen möchte. Eine Beistandschaft hilft nicht nur, wenn ein Elternteil nicht zahlt, sondern auch, wenn einer unregelmäßg zahlt oder eben Geld abziehen will. Man kann auch vereinbaren, das das Geld an das Jugendamt überwiesen wird und diese zahlen es dann an dich aus, dann fällt sofort auf, wenn er zu wenig gezahl hat  und dann fordert das Jugendamt ihn umgehend auf den Restbetrag zu überweisen.   Liebe Grüße.


KielSprotte

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Kann oder will er nicht beides zahlen? Wenn er nicht kann, würde ich sagen, feiert zusammen mit eurem Sohn im Indoorspielplatz und teilt euch die Kosten. Wenn er nicht will.......dann feiert Sohnemann halt bei dir und du solltest über Beistandschaft beim Jugendamt nachdenken....  


zweizwerge

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Huhu, wenn Du den Indoorspielplatz mitbezahlst - und das wäre es praktisch, wenn er Unterhalt einbehält - dann ist das aber nicht eine vom Papa ausgerichtete Feier, sondern eine von beiden ausgerichtete Feier. Wenn Ihr das wollt, dann macht das doch direkt so, und lasst den Unterhalt in Ordnung. Übrigens fanden unsere Kinder so einen Indoorspielplatz mal ganz nett (und vermutlich ist es weniger Stress für die Eltern), aber Kindergeburtstag daheim war relativ selten und daher auch bei den Gastkindern meist sehr beliebt. Kuchenessen, Geschenke auspacken, vielleicht eine kleine Schnitzeljagd mit Schatz und Topfschlagen - hat auch was ;-).


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