Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Restanspruch ALG I

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Restanspruch ALG I

Mirale3

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Sehr geehrte Frau Bader, eine Nachfrage. Der Anspruch auf ALG I endet 2 Wochen vor Geburt. Der Ablauf wäre dann: ALG I, anschließend ca. 12 Wochen Mutterschutzgeld in Höhe ALG I durch die Krankenversicherung ( Krankengeld), dann bestünde noch ein Restanspruch von ALG I von 4 Wochen. Ist das richtig? Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, genau, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird ruhend gestellt. Dieses können Sie aber erst dann bekommen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB 


SuJam

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siehe unten


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