Mirale3
Sehr geehrte Frau Bader, eine Nachfrage. Der Anspruch auf ALG I endet 2 Wochen vor Geburt. Der Ablauf wäre dann: ALG I, anschließend ca. 12 Wochen Mutterschutzgeld in Höhe ALG I durch die Krankenversicherung ( Krankengeld), dann bestünde noch ein Restanspruch von ALG I von 4 Wochen. Ist das richtig? Vielen Dank
Hallo, genau, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird ruhend gestellt. Dieses können Sie aber erst dann bekommen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
SuJam
siehe unten
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