Mandy31
Hallo Frau Bader, mein erstes Kind ist geboren am 27.02.2013 und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, also bis zum 26.02.2015. Während meiner ersten Elternzeit bin ich wieder schwanger geworden, Entbindungstermin war der 17.01.2015. Meine Frage an Sie ist nun: Wann beginnt und endet der Mutterschutz für mein zweites Kind? Ich habe gerade im Nachgang etwas von einer Unterbrechung in diesem Forum hier gelesen, könnte ich dies auch rückwirkend noch einreichen um das volle Mutterschaftsgeld für das zweite Kind zu erhalten? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Herzliche Grüße Mandy Karg
Hallo, nachträglich geht nicht. Am besten sofort die erste EZ beenden u MG beziehen - da bleibt ja nicht mehr viel Zeit. Sie hätten am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste EZ beenden müssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das ist verdammt blöd gelaufen. Du kannst Mutterschaftsgeld nicht rückwirkend fordern,. sprich die 6 Wochen vor der Geburt und die Zeit bis du es der KK und dem AG meldest sind unwiderruflich futsch. Aktuell laufen bei dir Mutterschutz für Kind2 und Elternzeit für Kind 1 paralell. Du hättest aber, um Mutterschaftsgeld von KK und Ag zu bekommen, die Elternzeit für Kind1 zum neuen Mutterschutz vor der Geburt beenden müssen. Also schleunigst nachholen damit du wenigstens noch für die restliche Zeit etwas bekommst - und da zählt wie gesagt JEDER Tag.
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