Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?

BabyNuni

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Guten Tag! Ich möchte mich beruflich umorientieren. Habe eine unbefristete Stelle bei der ich derzeit in Elternzeit bin. Ich kann demnächst in Elternzeit jedoch lunbefristet bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit beginnen. Ich weiß, dass ich das natürlich bei meinem Hauptarnbeitgeber  absegnen lassen muss. Da meine Elternzeit ab dem 12.07.2025 auslaufen wird möchte ich diese gerne verlängern, um mehr Sicherheit innerhalb des Berufswechsels zu haben. Somit erstmal beim neuen Arbeitgeber die Probezeit abwarten und dann auch wirklich die neue unbefristete Stelle sicher haben. Zudem habe ich auch eine ziemlich lange Kündigungsfrist. Im wordt case von 6 Monaten. Um die Problematik zu umgehen würde ein Jahr Verlängerung der Elternzeit auch hilfreich sein!  Meine Frage ist nun! Ich möchte ja nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit nach 6 Monaten die Kündigung bei meinem Hauptarbeitgeber einreichen. Falls es hoffentlich auch zügig mit einem Auflösungsvertrag klappen sollte, bekomme ich die nicht genommenen Elternzeitmonate wieder gut geschrieben und kann Sie irgendwann beim neuen Arbeitgeber nehmen?    Vielen Dank für die Antwort! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ ist an den AG gebunden und wird bei Beendigung wieder gutgeschrieben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, Elternzeit, die du bereits angemeldet hast aber nicht mehr nutzen kannst bspw. aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, wird dir wieder zurückgespielt.  Aber lass dir von deinem alten Arbeitgeber bescheinigen, wie viel Elternzeit (taggenau) du bei ihm bereits verbraucht hast, das muss dein neuer Arbeitgeber ja wissen. 


Ani123

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Sie können die EZ um das 3. Jahr verlängern. Ihr Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Wenn sie während der EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig sind geht das nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers. Beim neuen Arbeitgeber müssen sie TZ in EZ arbeiten. Der Vertrag wäre für due Zeit der EZ befristet. Der neue Arbeitgeber kann sie danach unbefristet einstellen. Da das ein neuer Vertrag wäre, wäre eine erneute Probezeit möglich.  Wenn sie bei ihrem Arbeitgeber kündigen endet am letzten Arbeitstag ihre EZ. Sie fordern von ihrem Arbeitgeber, dass er ihnen bestätigt, wie lange sie in EZ waren. Das belegt wieviel EZ über bleibt und bei einem neuen Arbeitgeber bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann. 


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