Guten Abend Frau Bader,
Hallo Forum ,
Mein Mann und ich kommen in Bezug auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Steuerklassenwechselns während der Elternzeit nicht weiter.
Mein Mann und ich nehmen nacheinander Elternzeit und wollen Elterngeld plus wählen.
Zunächst nehme ich von Mai 2022 bis März 2023 Elternzeit. Ab September werde ich entweder auf 450€ Basis oder mit mehr Stunden max. 600€ dazu verdienen. Mein Mann wird in der Zeit in Vollzeit weiter arbeiten.
Unsere Frage ist nun, ob es sich lohnt für diese Zeit die Steuerklasse zu wechseln also in III und V. Ab März 2023 werde ich dann in Vollzeit arbeiten und mein Mann wird die verbliebenen Monate des Elterngeld plus in Teilzeit arbeiten. Für den Fall müssten wir ja dann wieder zurück wechseln. Zurzeit sind wir beide in Steuerklasse IV.
Vielen Dank schonmal in Voraus
Aglaia
von
Aglaia28
am 24.01.2022, 21:16
Antwort auf:
Ist der Wechsel der Steuerklasse in der Elternzeit möglich?
Hallo,
ob das was bringt, kann ich auf die Ferne nicht sagen.
Fest steht, dass es nur eine Vorauszahlung ist, abgerechnet wird im ESt-Bescheid.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2022
Antwort auf:
Ist der Wechsel der Steuerklasse in der Elternzeit möglich?
Ja das ist möglich.
Ob es sich finanziell lohnt könnt ihr euch ja selber ausrechnen.
Ihr müsst nicht wechelsn. Auf die Steuerjahreshöhe hat der steuerklassenwechel nämlich keinen Einfluss, der ist immer gleich.
Ihr ändert nur die monatliche Steuerlast und bekommt dann am Ende was wieder oder müsste nachzahlen.
Ich würde ja noch zusätzlich empfehlen das Elterngeld im ersten Jahr auszahlen zu lassen und selbst die Hälfte davon wegzulegen so könnt ihr beide im 2. Jahr soviel verdiehnen wie ihr wollt und es wird nichts drauf angerechnet.
von
mamavonbaby
am 25.01.2022, 07:59