Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis Februar 2021 in Elternzeit. Ich habe seit 6 Jahren einen 450€ Job in einer Weinstube. Mein Elterngeld ist vollkommen ausgezahlt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber um die Erlaubnis gebeten in dieser Weinstube Teilzeit zu arbeiten (positive Rückmeldung bereits erhalten). In welcher Steuerklasse werde ich dann eingestuft? Ich bin nicht verheiratet und habe in meinem regulären Job Steuerklasse 1. Vielen Dank im vorraus
von AnnaStolz am 23.05.2020, 12:34