FranziE
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, noch bis 09/2023, mein Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Nun möchte ich 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber (befristete Stelle bis 09/23) anfangen (> 500 EUR), dieser wird mit deren Anforderung zu meinem 1.AG. Im Gespräch wies mich nun der neue Arbeitgeber außerdem darauf hin, dass ich klären müsse, mit meiner Krankenkasse, ob das möglich sei. Außerdem wiesen sie mich darauf hin, dass ich in Steuerklasse 6 eingestuft werde bei meinem 1. AG (bzw. meinem bisherigen AG). Evtl hab ich hier auch etwas falsch verstanden, aber ich verdiene doch bei meinem alten AG derzeit nichts und bleibe im Elternzeit. Was muss ich beachten, bzgl der Steuerklasse 6 und der Krankenversicherung? Eine Genehmigung bei meinem 1.(bisherigen) AG bei welchem ich auch in Elternzeit gegangen bin, hole ich ein. Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Hallo, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie bei dem anderen Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen. Wenn es unter 450 € sind, sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert. Es ist steuerrechtlich tatsächlich so, dass der Arbeitgeber mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis die Lohnsteuerklasse VI bekommt. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
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