Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, werde aber nach dem 1. Geburtstag wieder mit 15 h pro Woche starten. Meine Idee war, dass ein Zusatzvertrag gemacht wird und der alte Vertrag bis zum Ende der Elternzeit weiterhin ruht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich dann nur mit Lohnsteuerklasse 6 arbeiten kann. Stimmt das? Alternativ hat er mir vorgeschlagen, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann und meine Stundenanzahl befristet bis zum 2. Geburtstag runter setze. Dann wäre Lohnsteuerklasse 5 möglich. Meine Frage ist aber, ob mir dadurch Nachteile entstehen? Hat das Einfluss auf die Rente? Was passiert mit der beantragten Elternzeit. Kann ich die dann später ggf. noch nehmen? Mein Elterngeldbezug endet mit dem 1. Geburtstag. Auf der Seite würden keine Nachteile entstehen.
von Julie77 am 12.11.2019, 09:53